Gül Pinar Rechtsanwältin

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten bilden einen Großteil der strafrechtlichen Praxis. Verhaltensweisen, die hier unter Strafe gestellt werden sowie deren Auswirkungen sind jeder Person, die am Verkehr teilnimmt, geläufig. Dennoch wäre es ein Fehler, sich bei einem drohenden Verkehrsstrafverfahren von Laien beraten zu lassen und sich selbst zu verteidigen.
Wesentliche verkehrsspezifische Delikte sind:
  • Trunkenheit im Verkehr (Alkohol/ Drogen am Steuer) – § 316 StGB
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – § 142 StGB
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – § 315b StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs – § 315c StGB
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen – § 315d StGB
  • Fahrlässige Körperverletzung – § 229 StGB
  • Fahrlässige Tötung – § 222 StGB
  • Nötigung – § 240 StGB
  • Unterlassene Hilfeleistung – § 323c StGB
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis/ Fahren trotz Fahrverbot – § 21 StVG
  • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz – § 6 PflV

Bei allen Vorschriften kommt es auf den Einzelfall an. Für eine genaue Bewertung und Abgrenzung ist eine juristische Expertise notwendig.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, ganz gleich, mit welchem Problem im Verkehrsstrafrecht Sie konfrontiert sind. Sie werden von unserer langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz profitieren.

Gül Pinar Rechtsanwältin