Rechtsanwalt Thiel

Kapitalstrafrecht

Mord und Totschlag

Verteidigung im Kapitalstrafrecht bedeutet Verteidigung bei vorsätzlichen Taten gegen das menschliche Leben. Hier drohen die höchsten und damit empfindlichsten Strafen. In keinem anderen Bereich des Strafrechts kann, wie bei einer Verurteilung wegen Mordes, die lebenslange Freiheitsstrafe drohen.  Daher zählen Verfahren wegen Mordes und Totschlags für die Betroffenen, Freunde und Familienangehörige zu den massiv einschneidendsten Verfahren. Kein Anwalt und keine Anwältin sollte einen solchen Fall annehmen, ohne profunde Erfahrung in Kapitalstrafsachen zu haben. Jedoch beobachten wir dies leider zu häufig.

Wir haben in einer Vielzahl von Schwurgerichtsverfahren als Anwalt oder Anwältin bei dem Vorwurf des Mordes oder des Totschlags erfolgreich verteidigt. Solche Verfahren sind teilweise besonders schwierige oder durch außergewöhnliche Sachverhalte geprägt. Wir bringen nicht nur Erfahrung und exzellentes juristisches Fachwissen ein, sondern beherrschen auch die Bereiche, die für die Beurteilung eines solchen Sachverhaltes notwendig sind, nämlich die der Rechtsmedizin, Aussagepsychologie, Kriminalistik und Fachpsychiatrie.

Wichtig ist aber auch Empathie: Wir sind empathisch mit den Menschen, die diesem Vorwurf ausgesetzt sind. Strafverfahren wegen Mordes und Totschlags sind in der Regel besonders medienträchtig und führen häufig zu einer Vorverurteilung. Wir verurteilen nicht und sind meist die einzige Vertrauensperson von Ihnen oder Ihren Angehörigen. Wir gewährleisten eine erfahrene und selbstbewusste Verteidigung.

Wir kümmern uns auch um alle mit solchen Verfahren verbundenen Aufgaben, wie Pressearbeit bzw. -kontrolle, um eine Vorverurteilung oder falsche Medienberichterstattung zu verhindern.

Rechtsanwalt Thiel