Zoll- und Außenwirtschaftsgesetz
Geschäftsführer oder leitende Angestellte deutscher Unternehmen tragen ein hohes Risiko bei der Überwachung der Einhaltung von Exportvorschriften. Wurde ein Risiko falsch eingeschätzt oder erfolgte keine ausreichende Abstimmung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), kann dies zu Problemen führen. Für die Lösung wird eine Expertise für die besonderen Konstellationen des Außenwirtschaftsstrafrechts benötigt. Diese bringen wir mit. Bei speziellen Konstellationen arbeiten wir eng mit im öffentlichen Recht tätigen Kanzleien zusammen. Wir garantieren Ihnen damit eine in allen Bereichen kompetente und deshalb effiziente Verteidigung.
Das Zollstrafrecht stellt die Kehrseite der Handelsbeziehung seitens der Wareneinfuhr dar. Strafverfahren in diesem Bereich haben beispielsweise den Vorwurf des Bannbruchs gemäß § 372 Abgabenordnung (AO), des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels gemäß § 373 AO oder der Steuerhehlerei gemäß § 374 AO zum Gegenstand. In solchen Verfahren ist die frühzeitige Verteidigung im Zusammenspiel mit Steuerfachleuten essentiell wichtig, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Wir finden mit Ihnen das richtige Team und die bestmögliche Lösung.