Rechtsanwält*innen

Wirtschaftsstrafrecht

 

Das Wirtschaftsleben und die involvierten Akteure geraten seit Jahren zunehmend in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Während durch Compliance präventiv Risiken, Fehlverhalten und die Begehung von Straftaten verhindert werden sollen und aufseiten der – vermeintlich – Geschädigten häufig (finanzkräftige) Unternehmen stehen, konzentrieren wir uns als Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger auf die Individualverteidigung von Beschuldigten, Angeschuldigten und natürlich Angeklagten.

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts zugeordnet werden, werden insbesondere wegen des Verdachts folgender Delikte geführt:

  • Betrug, Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Kapitalanlagebetrug 
  • Untreue
  • Korruptionsdelikte: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
  • Insolvenzstraftaten, insbesondere Insolvenzverschleppung gemäß § 15 a Abs. 4 InsO und Bankrott gemäß §§ 283 ff. StGB
  • Arbeitsstrafrecht
  • Geldwäsche
  • Steuerstrafrecht

Für diese Straftaten sind im Hauptverfahren – also nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft – in der Regel Wirtschaftsstrafkammern am Landgericht zuständig. Die Verteidigung ist dabei oftmals mit der Einführung umfangreiche Teile des Verfahrensstoffes im sog. Selbstleseverfahren, verstrickten Beteiligungsverhältnissen und Sachverhaltsgestaltungen, aber auch Tatvorwürfen, die – nahezu einzig – auf die Aufarbeitungen eines einzelnen Ermittlungsführers gestützt werden, konfrontiert.

Gerade auch im Wirtschaftsstrafrecht wird zudem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Ermittlungsbehörden innerhalb Europas, aber auch über Europa hinaus zunehmend intensiviert. Seit 2021 ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA) bzw. das European Public Prosecutor’s Office (EPPO) in Luxemburg als dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union mit der Verfolgung grenzübergreifender Straftaten gegen den EU-Haushalt betraut. In Hamburg befindet sich eines der „Zentren“, in welchen Delegierte Europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig sind. Wir sind von Beginn an in der Verteidigung von aus diesen Ermittlungen resultierenden Umfangsverfahren tätig gewesen und wissen aus verschiedenen von der EuStA geführten Verfahren, worauf es bei der Strafverteidigung in solchen Fällen ankommt.

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