Subventionsbetrug
Subvention im Sinne des § 264 StGB ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe und Unternehmen, die (zumindest zum Teil) ohne marktgerechte Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dienen soll. Zum Subventionsbetrug zählen auch Corona-Sofort-Hilfen oder ungerechtfertigt beantragtes Kurzarbeitergeld. Daher gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass die Zahl der Verfahren in diesem Bereich sich in den nächsten Jahren potenzieren wird.
Der Subventionsbetrug unterscheidet sich vom Tatbestand des Betruges dadurch, dass auch dann eine Straftat vorliegt, wenn die Subvention gar nicht gewährt und bei dem Subventionsgeber kein Schaden entstanden ist. Es reicht aus, dass die Vergabestelle getäuscht wurde. Daher ist es von immenser Bedeutung, dass Sie frühzeitig verteidigt werden.