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Rechtsanwalt bei Scheinrechnungen

 

Sie werden wegen Steuerhinterziehung aufgrund von Scheinrechnungen verdächtigt? Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, können hohe Geld- oder Freiheitsstrafen drohen. Unsere Anwälte prüfen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten – frühzeitige Beratung und jahrelange Erfahrungen unserer Strafverteidiger im Steuerstrafrecht sichern die effektive Durchsetzung Ihrer Rechte, eine wirksame Verteidigung und im Verurteilungsfall mögliche Strafmilderungen. 

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Steuerhinterziehung durch die Nutzung von Scheinrechnungen: Vermeiden Sie hohe Strafen durch einen Fachanwalt für Strafrecht

Sie werden verdächtigt, Scheinrechnungen auszustellen oder zu nutzen? Häufig werden die Finanzbehörden im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuerprüfungen auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam. Die Steuerbehörden prüfen die Steuerunterlagen und Rechnungen genau und auffällige Unregelmäßigkeiten können dazu führen können, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird.

Nach der Abgabenordnung (AO) können bei der Steuerhinterziehung durch Scheinrechnungen hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen verhängt werden. Die Höhe der Strafe richtet sich – neben den sonstigen Strafzumessungskriterien – in diesem Bereich insbesondere nach dem Ausmaß des verursachten Steuerschadens und der individuellen Schuld des Beschuldigten, bspw. gemessen an der Art und Intensität der Involvierung in die Rechnungsausstellung.

Wenn Sie eine Vorladung des Finanzamts für Prüfungsdienste und Strafsachen erhalten haben oder schon ein Durchsuchungsbeschluss oder Haftbefehl bei Ihnen vollstreckt wird, sollte Sie sich sofort rechtlichen Beistand sichern: Unsere Anwälte für Steuerstrafrecht prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist und wie dagegen vorgegangen werden kann. Je früher Sie uns einschalten, desto besser können Ihre Rechte geschützt, eine mögliche Einstellung des Verfahrens bewirkt oder im Falle einer Verurteilung mögliche Strafmilderungen erreicht werden. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Bußgelder zu vermeiden oder die Folgen eines Strafverfahrens für Sie sowie die Strafe auf ein Minimum zu reduzieren.

Wann wird eine Rechnung zur Scheinrechnung?

Eine Rechnung ist nach der maßgeblichen steuerrechtlichen Definition in § 14 UStG ein Dokument, das zur Abrechnung einer Leistung (z.B. Dienstleistung oder Lieferung) dient. Eine Rechnung wird zur Scheinrechnung, wenn deren Herkunft oder Inhalt nicht den Tatsachen entspricht.

Dies ist der Fall, wenn:

  • Scheinrechnungen dienen der Verschleierung oder Vortäuschung von Geschäftsfälle bzw. über die Erbringung von Leistungen.
  • Ein Risiko für Rechnungsempfänger besteht darin, dass Scheinrechnungen immer schwerer erkennbar sind, da sie heutzutage sowohl bar als auch per Überweisung beglichen werden können.
  • Eine falsche oder manipulative Rechnung kann den Verdacht der Steuerhinterziehung oder des Abrechnungsbetrugs auslösen. 
  • Wer Scheinrechnungen ausstellt oder verwendet, riskiert im Rahmen einer Steuerprüfung aufzufallen und für kurzzeitigen Gewinn hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

    Ihnen wird vorgeworfen, Scheinrechnungen ausgestellt zu haben? Oder Scheinrechnungen genutzt zu haben, um Steuern zu hinterziehen? Konsultieren Sie schnellstmöglich einen Anwalt für Steuerstrafrecht! So können Sie Ihre strafrechtliche Verteidigung gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung optimal aufbauen.

      Ermittlungsverfahren wegen des Ausstellens und Nutzens von Scheinrechnungen: Wann wird geprüft und was droht?

      Finanzbehörden und der Zoll prüfen bei Ansatzpunkten routinemäßig eingereichte Rechnungen auf Unregelmäßigkeiten; danach folgen üblicherweise u.a. Finanzermittlungen, d.h. die Kontoumsätze werden von der BaFin angefragt und abgeglichen. Typische Auffälligkeiten auf den Rechnungen können zusammen mit Unregelmäßigkeiten auf den Konten einen Anfangsverdacht begründen und ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder auch Urkundenfälschung (§ 267 StGB) nach sich ziehen.

      • Typische Indizien für Scheinrechnungen
        • Auffällig glatte oder hohe Beträge
        • Unpräzise Leistungsbeschreibung („wie vereinbart“, „pauschal“)
        • Fehlender Leistungsort oder Materialverbrauch
        • Keine zugehörige Geschäftskorrespondenz (Angebote, Nachfragen, Einbehalte)
        • Keine Belege zur erbrachten Leistung (Fotos, Dokumentationen)
        • Anzeichen einer Fälschung durch den Rechnungssteller oder Zahlungsempfänger
      • Welche Konsequenzen drohen?
        • Ein Ermittlungsverfahren kann drastische Folgen haben:
        • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
        • Beschlagnahme von Vermögenswerten, auch Vermögensarreste; bei einer Verurteilung die Einziehung von Vermögenswerten
        • Haftbefehle
        • Empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafen

      Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Steuerstrafrecht beraten, um unnötige Risiken zu vermeiden und Ihre Rechte zu schützen.

        Was ist Steuerhinterziehung? Definition und Tatbestand

        Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) liegt vor, wenn vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden gemacht werden, um Steuern „zu sparen“ oder unrechtmäßige Steuervorteile zu erlangen.

            • Wann liegt Steuerhinterziehung vor?

        Eine Steuerhinterziehung kann durch aktives Handeln oder Unterlassen begangen werden und ist bereits im Versuchsstadium strafbar. Folgende Handlungen sind strafbar:

          • Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Finanzamt
          • Verschweigen steuerlich relevanter Tatsachen
          • Nichtverwendung von Steuerzeichen oder Steuerstempeln
          • Und dadurch die unrechtmäßige Erlangung von Steuervorteilen für sich oder Dritte
          • Entscheidend bei einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung ist häufig die subjektive Tatseite. In einem Strafverfahren muss grundsätzlich der Tatvorsatz nachgewiesen werden, also das bewusste Täuschen der Finanzbehörden. Aber auch schon eine leichtfertige Steuerverkürzung kann gemäß § 378 Abgabenordnung (AO) ein Bußgeld nach sich ziehen.
          • Steuerhinterziehung durch Scheinrechnungen?
            • Wer Rechnungen verbucht, die nicht auf realen Geschäften basieren, riskiert die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung. 
            • Ein häufiger Verteidigungsansatz liegt darin, auf der subjektiven Tatseite gegenüber den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht nachzuweisen, dass der Beschuldigte oder Angeklagte von den falschen Rechnung nichts wusste.
            • Dieser Nachweis ist jedoch erfahrungsgemäß schwer zu erbringen.
            • Die Überprüfung des Steuerschadens und Nachrechnung ist ein weiterer Verteidigungsansatz im Rahmen einer Strafmaßverteidigung.
            • Außerdem können Nachweise für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Sicherungsmaßnahmen (Compliance) hilfreich sein.

        Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für Steuerstrafrecht für eine Erstberatung – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und eine optimale Verteidigung aufzubauen.

        Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

        Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Schwere der individuellen Schuld und – neben den üblichen Strafzumessungsaspekten – nach der Höhe des hinterzogenen Betrags.

        • Die gesetzlichen Strafandrohungen und Folgen im Überblick
          • Bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei einfacher Steuerhinterziehung.
          • Bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe bei schweren Fällen (ab 50.000 Euro hinterzogene Steuern).
          • Nachzahlung der hinterzogenen Steuern, zusätzlich Zinsen und Säumniszuschläge.
          • Berufsverbot, Entzug von Lizenzen und Gewerbescheinen in schweren Fällen.
        • Auch ohne Verurteilung kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung weitreichende Folgen haben:
          • Reputationsverlust und negative Medienberichterstattung.
          • Verlust der Kreditwürdigkeit und Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern.
          • Insolvenzrisiko durch finanzielle und geschäftliche Schäden.

        Wie sollten Sie sich als Beschuldigter verhalten? Wichtige Sofortmaßnahmen

        Wenn Sie wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Nutzung von Scheinrechnungen beschuldigt werden – sei es nachdem Sie durch eine schriftliche Vorladung, eine Durchsuchung oder sogar eine Verhaftung davon erfahren haben –, ist besonnenes Handeln entscheidend. Befolgen Sie diese Regeln, um sich bestmöglich zu schützen:

        • Aussage verweigern – Ihr Schweigen schützt Sie
          • Machen Sie keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden.
          • Sie erfahren oft nicht im Detail, auf welche Beweise der Tatvorwurf gegen Sie gestützt wird und ob diese stichhaltig sind. In der Regel kriegen Sie nur eine Zusammenfassung des Vorwurfs und eine kurze Liste an Beweismitteln.
          • Jede Aussage kann gegen Sie verwendet werden. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
        • Sofort einen Anwalt für Steuerstrafrecht hinzuziehen
          • Ein erfahrener Anwalt für Steuerstrafrecht kennt die beste Verteidigungsstrategie und den Umgang mit Behörden und – wenn es soweit kommt – dem Gericht.
          • Je früher Sie rechtliche Unterstützung erhalten, desto besser sind Ihre Chancen, das Verfahren bestmöglich zu beenden – sei es durch eine Einstellung im Ermittlungsverfahren oder erst nach einer gerichtlichen Hauptverhandlung.
          • Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die Vorwürfe haltbar sind.
          • Mit durchdachten Schriftsätzen kann – je nach Beweislage – schon im Ermittlungsverfahren eine Einstellung bewirkt werden; andernfalls vertreten wir Sie mit jahrelanger Erfahrung in Steuerstrafverfahren kompetent vor Gericht.

        Fehlende oder unüberlegte Reaktionen können Ihre Situation verschlechtern. Kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, um Ihre Verteidigung strategisch zu planen und mögliche Strafen und sonstige Folgen eines Strafverfahrens für Sie zu minimieren. Lassen Sie sich jetzt beraten – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen!

        Ihr Anwalt für Steuerstrafrecht: Verteidigung bei Vorwürfen im Kontext von Scheinrechnungen 

        Der Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Scheinrechnungen kann schwerwiegende rechtliche, finanzielle aber auch persönliche und berufliche Konsequenzen haben. Steuerfahndung und Finanzbehörden prüfen Rechnungen, Kontoumsätze und auffällig erscheinende Geschäftsmodelle genau – bereits kleine Fehler können zu einem Ermittlungsverfahren führen. Doch nicht jede beanstandete Rechnung ist automatisch eine Scheinrechnung, und nicht jede Unstimmigkeit bedeutet, dass eine strafbare oder bußgeldbewährte Steuerhinterziehung vorliegt.

        Unsere Leistung für Sie:

        • Sofortige Akteneinsicht beantragen: Nur mit umfassenden Informationen kann eine effektive Verteidigung aufgebaut werden.
        • Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden übernehmen, um Ihre Rechte zu schützen und vorschnelle Aussagen zu vermeiden.
        • Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen, wenn keine ausreichenden Beweise vorliegen und der Tatvorwurf schon im Stadium der Ermittlungs- oder Vorverfahrens – insbesondere ohne eine öffentliche Hauptverhandlung – entkräftet werden kann.
        • Vermeidung von Reputationsschäden und sonstigen beruflichen und persönlichen Schäden

        Effektive und Erfahrene Verteidigung, wenn eine Gerichtsverhandlung unumgänglich ist.

        Wenn Sie der Steuerhinterziehung oder auch des Betrugs mit Scheinrechnungen beschuldigt werden, verlieren Sie keine Zeit. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.

        Häufige Fragen (FAQ)

        Was ist eine Scheinrechnung?

        Mit Scheinrechnungen werden tatsächlich nicht existente Geschäftsvorgänge vorgetäuscht. Wenn diese im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden, können unberechtigterweise steuerliche Vorteile wie Vorsteuer- oder Betriebsausgabenabzüge erlangt werden.

        Wann wird eine Rechnung als Scheinrechnung eingestuft?

        Finanzbehörden prüfen Rechnungen auf Auffälligkeiten wie unpräzise Leistungsbeschreibungen, fehlende Geschäftskorrespondenz oder unrealistische Beträge. Wird eine Rechnung als fingiert eingestuft, kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung entstehen.

        Welche Strafen drohen bei der Nutzung von Scheinrechnungen?

        Laut § 370 AO (Abgabenordnung) drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren – abhängig von der Schadenshöhe und der subjektiven Tatseite. Zudem werden die hinterzogenen Steuern im Falle einer Verurteilung eingezogen, andernfalls müssen sie an das Finanzamt nachgezahlt werden, oft mit ganz erheblichen Zinsen und Säumniszuschlägen. Es dürfen außerdem auch mögliche berufliche Folgen nicht vergessen werden, z.B. unter bestimmten Voraussetzungen das Verbot nach § 6 GmbHG, als Geschäftsführer einer GmbH tätig zu sein.

        Wie kommt es zu Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung aufgrund von Scheinrechnungen?

        Verfahren werden häufig durch eine Betriebsprüfung, eine Steuerfahndung oder eine anonyme Anzeige ausgelöst. Unstimmigkeiten in Rechnungen und Kontoumsätzen, häufig aber auch ein auffällig luxuriöser Lebensstil der Verdächtigen können zu einem Anfangsverdacht führen und Ermittlungen auslösen.

        Kann ich mich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen?

        Ja! Ein Anwalt für Steuerstrafrecht kann prüfen, ob es sich tatsächlich um Scheinrechnungen vorliegen, die Berechnungen der Finanz- und Ermittlungsbehörden richtig sind und ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestrafung erfüllt sind.

        Mit welchen Beweise wird der Vorwurf der Steuerhinterziehung gegen mich geführt?

        Der Vorwurf wird in der Regel auf fehlende Leistungsnachweise, das Fehlen eines Materialverbrauchs oder eines Leistungsortes sowie verdächtige Zahlungsströme ohne reale Geschäftsgrundlage gestützt. Auch fehlende Geschäftskorrespondenz oder unübliche Buchhaltungspraktiken können nachteilig gewertet werden. Als Beweismittel werden neben den Rechnungen selbst die Aussagen von Finanzbeamten aber auch Zeugenaussagen zu den Geschäftsvorgängen herangezogen.

        Was passiert bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung?

        Eine rechtzeitig und korrekt eingereichte Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Straffreiheit führen. Allerdings müssen alle betroffenen Sachverhalte offengelegt und die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Die Anforderungen zu erfüllen ist sehr komplex und erfordert die Beratung durch im Steuerstrafrecht versierten Anwälten.

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