Rechtsanwalt Weller

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse

 

Parallel zu Strafverfahren gegen Angehörige der staatlichen Exekutive, werden nicht selten von den jeweiligen Parlamenten Untersuchungsausschüsse eingerichtet. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind auf Bundes- und auf Landesebene sehr unterschiedlich geregelt. Wir kennen die rechtlichen Besonderheiten, die das Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss von einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren unterscheidet. Sie äußern sich in der Praxis vor allem bei der Frage, ob und wann eine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts besteht. Wir können dabei mit unserer Erfahrung und dem nötigen politischen Verständnis beraten. Sowohl bei Untersuchungsausschüssen des Bundestages, als auch in Landesparlamenten waren wir als Zeugenbeistand tätig.

Rechtsanwalt Weller