Korruptionsstrafrecht

Seitdem § 299 StGB strafbares Tun auch in rein privatwirtschaftlichen Bereichen ansiedelte, wurde die Bestechung zum allgemeinen wirtschaftlichen Problem. Ohne dass irgendein Amtsträger beteiligt sein müsste, kann schon ein – wie auch immer gearteter – Vorteil bei einer Auftragsvergabe den strafrechtlichen Vorwurf auslösen. Wir verteidigen Sie als Privatperson oder Amtsträger, falls bereits die Staatsanwaltschaft Verdachtsmomente hegt.