IT und Internetstrafrecht
Das Internet und die Digitalisierung treiben auch das IT- und Internetstrafrecht voran.
Die meisten Verfahren sind vor allem im Bereich der Vorschriften zur Datenspionage zu finden. Diese sind das Ausspähen und Abfangen von Daten sowie deren Vorbereitungshandlungen, §§ 202a, 202b, 202c StGB und die Datenhehlerei, § 202d StGB.
An den Buchstaben der Vorschriften ist zu erkennen, dass das Recht in diesem Bereich stetigem Wandel unterlegen ist, genauso wie die Digitalisierung selbst. Wir werden die technischen Sachverhalte mit Ihnen erfassen und anhand der aktuellen Entwicklungen im Internetstrafrecht die bestmögliche Verteidigung erarbeiten.