Auslieferungsverfahren
Wir beraten und vertreten auch in strafrechtlichen Angelegenheiten mit internationalen Bezügen, insbesondere in komplexen Auslieferungsverfahren.
Nicht erst die zunehmende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden in Europa mit Instrumenten wie Europäischen Ermittlungsanordnungen und Europäischen Haftbefehlen führt oftmals zur Festsetzung von Mandanten außerhalb Deutschlands. Schon lange setzen wir uns auch mit internationalen und europäischen Haftbefehlen auseinander. Wir kennen uns im Regelungsgeflecht des Rechtshilfe- und Auslieferungsrechts über das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) hinaus aus und sind immer auf dem Stand der aktuellen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Bei der Anfechtung des Haftbefehls oder Auslieferungsbeschlusses selbst und – wenn erforderlich – selbstverständlich auch der Erhebung von Verfassungsbeschwerden gehen wir jedem erfolgversprechenden Aspekt nach.
Wir verfügen zudem über das notwendige Netz aus Kontakten zu Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen in vielen anderen Ländern. Darüber hinaus sind wir für ausländische Mandanten in Deutschland tätig.