Vorwurf des illegalen Glücksspiels? – Ihre erfahrenen Strafverteidiger:innen in Hamburg
Die Organisation von illegalen Glücksspielen und die Beteiligung daran stellen in Deutschland Straftaten dar. Normiert sind die entsprechenden Straftatbestände in § 284 i § 285 des Strafgesetzbuchs (StGB).
In Deutschland sind Glücksspiele streng reguliert, weswegen sie nur von bestimmten Anbietern unter Einhaltung gesetzlicher Vorschriften angeboten werden dürfen. Geregelt wird dies durch verschiedene Gesetze, zum Beispiel durch den Glücksspielvertrag (GlüStV). Online gibt es aber zahlreiche Angebote verschiedenster Glücksspiele. Daher ist eine Auseinandersetzung mit möglichen Umständen, die eine Strafbarkeit begründen können, erforderlich. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil sich viele Betroffene nicht darüber im Klaren sind, dass ihre Handlungen strafbar sein können, bis sie ein entsprechendes Schreiben – meist eine Beschuldigtenvorladung – der Ermittlungsbehörden erhalten.
Unter Umständen können bereits die Vermittlung oder die Teilnahme an einem Pokerabend in privater Gesellschaft oder die Teilnahme an Glücksspielen auf Online-Plattformen zu einer Strafbarkeit führen. Dies ist beispielsweise denkbar, wenn Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügen, und zwar auch dann, wenn es sich um einen ausländischen Anbieter handelt, der dort legal tätig ist.
Die strengen Vorgaben zu Glücksspiel in Deutschland dienen vor allem der Sicherheit und dem Spielerschutz, da es andernfalls schnell zu Betrug kommen kann und es keine rechtlichen Garantien für erzielte Gewinne gibt. Daher wittern die Ermittlungsbehörden bei unerlaubten Glücksspielen häufig eine Verbindung mit kriminellen Organisationen, die die Spieleinsätze für die Begehungen weiterer Straftaten, etwa Geldwäsche oder Erpressung, verwenden.
Zur Einleitung von Strafverfahren wegen illegalem Glücksspiel kommt es oftmals gar nicht durch eine Anzeige, sondern durch Meldungen von Banken bei den Finanzbehörden oder bei der Staatsanwaltschaft. Dies erfolgt dann, wenn sie eine auffällige Überweisung entdecken, die mit einem unerlaubten Glücksspiel im Zusammenhang zu stehen scheint. Aufgrund solcher ungewöhnlicher Kontoumsätze werden auch häufig Ermittlungsverfahren wegen eines Geldwäscheverdachts eingeleitet.
Was ist ein Glücksspiel?
Allgemein spricht man von Glücksspiel, wenn der Spielausgang und die Gewinnmöglichkeit überwiegend zufallsbedingt sind. Zusätzlich muss der Spieler für seine Teilnahme eine nicht unerhebliche Leistung erbringen, in der Regel in Form der Zahlung eines Einsatzes. Diese Zahlung muss speziell in Erwartung einer Gewinnmöglichkeit geleistet werden. Aus diesem Grund handelt es sich gerade nicht um einen Einsatz für ein Glücksspiel, wenn die Zahlung nur indirekt oder gar nicht mit dem Spiel im Zusammenhang steht, beispielsweise die Zahlung eines Eintritts zur Spielothek. Dennoch kann der Einsatz auch versteckt geleistet werden, weshalb die Bewertung in der Regel abhängig von den Bedingungen und Umständen des Einzelfalls ist.
Um Glücksspiele handelt es sich zum Beispiel bei Poker, Roulette, Sportwetten, Spielautomaten und Würfelspielen. Nicht erfasst sind hingegen Geschicklichkeitsspiele.
Wann handelt es sich um ein illegales Glücksspiel?
Ein Glücksspiel ist grundsätzlich dann illegal, wenn es ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis öffentlich stattfindet. „Öffentlich“ meint, dass das Spiel für einen nicht geschlossenen und größeren Personenkreis zugänglich ist. Zu beachten ist, dass auch ein privates Glücksspiel dann strafbar sein kann, wenn sich dabei mehrere Personen regelmäßig zum Spielen in geschlossener Gesellschaft treffen.
Die behördliche Erlaubnis des Glücksspiels muss in jedem Fall vorliegen, auch wenn ein Antrag bei der Behörde rechtswidrig versagt wurde.
BGH, Urteil vom 27.02.2020 (Az.: 3 StR 327/19) zur Notwendigkeit einer Genehmigung:
Mit Urteil vom 27.02.2020 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass es einer Strafbarkeit nach § 284 Abs. 1 StGB nicht entgegensteht, ob eine Genehmigung materiell-rechtlich hätte erfolgen müssen. Der Angeklagte hatte nach einer Gesetzesänderung eine zusätzliche Erlaubnis für den Betrieb seiner Spielhallen beantragt, die von der Behörde fälschlicherweise abgelehnt wurde. Der Angeklagte focht die Ablehnung an und setzte seinen Betrieb fort. Das Landgericht Hannover sprach ihn zunächst vom Vorwurf der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels aus rechtlichen Gründen frei. Der BGH stellte hingegen klar, dass eine Strafbarkeit vorliegt. Dem steht nicht entgegen, dass die Ablehnung der Genehmigung durch Anfechtung noch nicht bestandskräftig war. Auch in Abwägung mit dem Recht auf Freiheit der Berufsausübung aus Art. 12 Abs. 1 GG ist diese Handhabung vereinbar. Dass der Angeklagte zwischenzeitlich eine vorübergehende Erlaubnis für die Weiterführung des Spielbetriebs erhielt, ist dabei unerheblich.
Strafbare Handlungen bei illegalem Glücksspiel
Strafbare Handlungen in Bezug auf illegales Glücksspiel sind gemäß § 284 Abs. 1 StGB das Veranstalten, das Halten oder das Bereitstellen einer Einrichtung dazu. Meist sind Veranstalter und Halter dieselbe Person, die das Spiel in Eigenverantwortung leitet, überwacht und die Einsätze verwaltet. Ob das Bereitstellen einzelner spielunabhängiger Gegenstände zum Spiel strafbar ist, ist einzelfallabhängig und danach zu entscheiden, ob die Sache nachweislich für den Betrieb eines illegalen Glücksspiels zur Verfügung gestellt werden sollte.
Schwerer bestraft werden können solche Handlungen, die gewerbsmäßig erfolgen, also wenn mit dem Willen gehandelt wird, sich aus der Begehung eine Einnahmequelle von gewisser Dauer und gewissem Umfang zu verschaffen. Auch die fortgesetzte Begehung als Bande steht unter besonderer Strafe (§ 285 Abs. 3 StGB).
Darüber hinaus sind auch das Bewerben eines illegalen Glücksspiels nach § 284 Abs. 4 StGB und die Teilnahme daran gemäß § 285 StGB strafbar.
Drohende Strafe
Die Strafen wegen unerlaubten Glücksspiels variieren abhängig von der Tathandlung, die begangen wurde, und dem damit einhergehenden Verantwortungsumfang. Für Veranstalter, Halter und Bereitstellende einer Einrichtung droht gemäß § 284 Abs. 1 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ili fino. In besonders schweren Fällen, demnach bei Gewerbsmäßigkeit oder bei organisierten Bandentaten, sieht § 284 Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren vor. Das Bewerben eines unerlaubten Glücksspiels ist gemäß § 284 Abs. 4 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder mit einer fino bedroht. Die Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel kann nach § 285 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden.
Zusätzlich dazu können Gewinne oder Gegenstände, die mit Straftat in Verbindung stehen, eingezogen werden.
Vorladung, Durchsuchung oder Anklage
Ob Sie eine Vorladung ili Anklage erhalten haben oder ob eine Durchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat – kontaktieren Sie in jedem Fall einen Anwalt. Auch wenn Sie unschuldig sind oder zur Aufklärung beitragen möchten, kann eine Aussage zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise gegen Sie verwendet werden. Ein Alleingang zur Polizei oder Staatsanwaltschaft sollte daher unter keinen Umständen erfolgen. Stattdessen kann ein Anwalt oder eine Anwältin für Sie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Auf Basis dessen kann im Anschluss eine Stellungnahme oder eine Aussage erfolgen. Wenn es der Fall hergibt, sollte dann zunächst versucht werden, eine Einstellung zu erwirken; auch, um eine Eintragung im Führungszeugnis und mögliche strafrechtlich Nebenfolgen zu vermeiden.
Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger:innen zur Seite und erkämpfen das bestmögliche Ergebnis für Ihren Fall.
FAQ
Ist jede Teilnahme an Online-Casinos oder Online-Poker in Deutschland automatisch illegal?
Nein. Dies ist der Fall, wenn der Anbieter über keine deutsche Lizenz verfügt.
Wie kann ich erkennen, ob ein (Online-)Glücksspielanbieter legal oder illegal ist?
Auch wenn viele illegale Anbieter ihre Internetseiten professionell gestalten, gibt es nur eine verlässliche Methode, um zu prüfen, ob der Anbieter eine Genehmigung hat: Alle Anbieter, die Glücksspiele im Internet anbieten und in Deutschland eine staatliche Lizenz dafür besitzen, sind auf der amtlichen Whitelist aufgeführt. Diese Whitelist wird von der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert und unter folgendem Link erreichbar: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/fuer-spielende/uebersicht-erlaubter-anbieter-whitelist
Reicht eine Lizenz aus einem EU-Ausland (z.B. Malta) aus, damit das Glücksspiel in Deutschland legal ist?
Nein, Lizenzen aus einem anderen EU-Land sind in Deutschland nicht gültig. Damit ein Glücksspiel in Deutschland legal erfolgt, ist es erforderlich, dass eine deutsche Genehmigung (Lizenz) für den Anbieter existiert.
Macht es einen Unterschied, ob ein Glücksspiel online oder in der Realität illegal betrieben wird?
Nein, unerlaubte Glücksspiele sind in Real und auch online gleichermaßen strafbar.
Was passiert, wenn ich an einem Glücksspiel eines Anbieters ohne deutsche Lizenz teilnehme?
Gemäß § 285 StGB drohen bei einer Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Dabei ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig, ob ein Ermittlungsverfahren gegebenenfalls eingestellt werden kann oder zu welcher Strafhöhe es kommt.
Ist es erlaubt privat mit Freunden um Geld zu spielen?
Ja, grundsätzlich ist dies erlaubt. Es kann allerdings auch strafbar sein, und zwar dann, wenn diese regelmäßig mit nicht unerheblichen Einsätzen stattfinden oder wenn Dritte davon profitieren.
Habe ich einen Anspruch auf Rückforderung der Einsätze, wenn das Spielangebot illegal war?
Dies ist einzelfallabhängig. Eine zivilrechtliche Rückforderung ist denkbar, wenn der Glücksspielanbieter ohne Lizenz agierte. Dann können die Verträge, auf denen das Glücksspiel basierte, gemäß § 134 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig gewesen sein. Eine Rückabwicklung ist dann ggfs. über den Zahlungsdienstleister möglich.
Habe ich einen Anspruch auf Auszahlung der Gewinne, wenn das Spielangebot illegal war?
Nein, ein Anspruch auf einen illegalen Gewinn besteht nicht.
Können Gewinne aus illegalen Glücksspielen eingezogen werden?
Ja, gemäß §§ 286, 74a StGB können jegliche Tatmittel oder Tatobjekte, etwa Spieleinrichtungen, sowie das auf dem Spieltisch oder in der Bank vorgefundene Geld, eingezogen werden, wenn sie dem Täter oder dem Teilnehmer zuzuordnen sind.
Welche weiteren Risiken bestehen bei illegalem Glücksspiel?
Viele Online-Anbieter betreiben ihre Websites, um an persönliche Daten oder Zahlungsinformationen zu gelangen. Es droht ein Datenmissbrauch, zum Beispiel Identitätsdiebstahl, unerwünschte Kontoabbuchungen oder Werbungen. Darüber hinaus besteht die Gefahr von Betrug und Spielsucht.
Was bedeutet „schwarze Wette“ oder „schwarze Lotterie“?
Hierbei handelt es sich um die umgangssprachliche Bezeichnung für ein illegales Glücksspiel / eine illegale Wette.
