Rechtsanwält*innen

TWP Strafrechtskanzlei Hamburg
– In mehreren Rankings ausgezeichnete Anwälte im Strafrecht

Auszeichnungen der Anwälte der TWP Strafrechtskanzlei

Zwei unserer Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wurden in diesem Jahr in verschiedenen unabhängigen Rankings als „Bester Anwalt“ bzw. „Top Lawyer“ ausgezeichnet:

Das Handelsblatt Best Lawyers Ranking basiert auf einem umfassenden Peer-Review-Verfahren. Dabei werden in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt, die ihre Kolleginnen und Kollegen außerhalb der eigenen Kanzlei bewerten. Diese Befragung basiert auf der Überzeugung, dass Juristinnen und Juristen am besten einschätzen können, welche ihrer Wettbewerber in bestimmten Rechtsgebieten über herausragende Qualifikationen verfügen. Zusätzlich fließen auch Mandantenfeedback und Interviews mit Praxisgruppen- und Kanzleileitern in das Ranking ein.

Es handelt sich bei dem Handelsblatt Best Lawyers Ranking damit um ein Empfehlungsranking, das sich auf persönliche Einschätzungen und Bewertungen stützt. Insgesamt ist das Verfahren darauf ausgelegt, eine unabhängige und fundierte Einschätzung der juristischen Expertise in verschiedenen Fachgebieten zu bieten, wobei besonders herausragende Anwältinnen und Anwälte hervorgehoben werden – für den Bereich des Wirtschaftsstrafrecht gehört Gül Pinar nach der Bewertung durch andere Anwältinnen und Anwälte zu den Besten Anwälten 2025 bzw. Best Lawyers 2026.

Das Anwalts-Ranking der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) in Kooperation mit QuantiQuest entsteht durch eine mehrstufige Methodik, die verschiedene Quellen und Analyseverfahren kombiniert. Dabei werden bundesweit Onlinebefragungen unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Unternehmensjuristen durchgeführt, um kollegiale Empfehlungen, wen sie als Top Anwalt in einem bestimmten Bereich benennen würden, zu sammeln. Zusätzlich fließen in Fachbereichen, die überwiegend Privatmandanten betreuen, Sentiment-Analysen öffentlich zugänglicher Mandantenbewertungen mit ein.

Die Bewertungen für die Listung als Top Anwalt erfassen mehrere Kriterien wie fachliche Kompetenz, Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Sorgfalt, Effizienz, Kosten-/Leistungsverhältnis sowie Freundlichkeit und Vertrauenswürdigkeit. Die finale Rangliste ergibt sich aus der gewichteten Zusammensetzung der Mandantenurteile, kollegialen Empfehlungen und, im Wirtschaftsbereich, den Einschätzungen der Inhouse-Juristen. So entsteht ein differenziertes und transparentes Bild herausragender juristischer Expertise, das sowohl fachliche Exzellenz als auch praktische Leistungserfahrung widerspiegelt.

Rechtsanwalt Arne Weller wurde in dem Ranking, welches im Jahr 2025 das erste Mal veröffentlicht wurde, als Top Anwalt im Strafrecht gelistet. Die maßgeblich auf Empfehlungen von anderen Anwältinnen und Anwälten, aber auch von Mandanten und Mandantinnen beruhende Auszeichnung ist eine besondere Anerkennung für Arne Wellers unbedingten Einsatz für das Mandanteninteresse in über 10 Jahren als Strafverteidiger.

Auszeichnung der TWP Strafrechtskanzlei als Beste Kanzlei im Strafrecht

Auch diese Listung und damit Bewertung beruht im Wesentlichen auf kollegialen Empfehlungen, was Peer-Recognition betont. Diese Empfehlungen von anderen Anwälten und Anwältinnen stützen sich auf persönliche Einschätzungen der Kompetenz, Erfahrung und Reputation der Kanzlei.

Die Listung der TWP Strafrechtskanzlei Hamburg in dem Ranking von Handelsblatt Best Lawyers für den Bereich Strafrecht zeigt, dass die TWP Strafrechtskanzlei in den Augen der Peers und Mandanten zu den führenden Strafrechtskanzleien in Deutschland gehört. Es spiegelt die fachliche Reputation, die Marktstellung und die Anerkennung innerhalb der Branche wider.

Diese Anerkennungen freuen uns sehr, da die Aufnahme in die Rankings nicht auf Eigenbewerbungen, sondern auf Empfehlungen von Kolleginnen und Kollegen aus der Anwaltschaft beruht.

Die Nennung unserer Kanzlei und unserer Anwälte zeigt, dass unsere Arbeit auch von anderen Fachleuten als qualitativ hochwertig und verlässlich eingeschätzt wird. Die Auszeichnungen verstehen wir als Bestätigung unserer täglichen Arbeit im Strafrecht und zugleich als Ansporn, unseren Mandantinnen und Mandanten weiterhin mit höchstem Engagement zur Seite zu stehen.

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