Türkei gibt Auskunft über türkische Konten
an deutsche Finanzbehörden
Bislang konnte das deutsche Finanzamt keine Kenntnis von Geld auf türkischen Konten haben. Seit 2014 bestehen zur Bekämpfung von Steuerausfällen und -hinterziehung Abkommen zwischen zahlreichen Ländern, wonach diese automatisch und elektronisch Informationen über Bankkonten – darunter Kontonummern, Kontosalden und Zinsen, Dividenden oder sonstige Einkünfte – austauschen. Auch die Türkei trat dem Abkommen im April 2017 bei, hatte jahrelang aber keine Daten übermittelt. Nach einem Präsidialerlass übermittelt die Türkei nun seit September 2021 Steuerdaten an die deutschen Finanzbehörden.
Wie bekommt das deutsche Finanzamt türkische Einkünfte mit?
Das deutsche Finanzamt erhält Informationen von Beteiligungen und Einkünften aus der Türkei vor allem durch den automatischen Informationsaustausch (AIA) von Finanzdaten, internationale Amtshilfe, Banken und Kontrollmitteilungen, sowie digitale Abgleiche bei der Steuererklärung. Es ist nicht nur die Ziraat Bank, die Informationen, der Privatkunden und Firmenkunden weitergibt, sondern alle Filialen aller türkischen Banken, wie die Garantie, Vakif, Akbank usw. nehmen an den Informationsaustausch teil.
Automatischer Informationsaustausch
Die Türkei nimmt am OECD Common Reporting Standard (CRS) teil, wodurch Kontoinformationen und bestimmte Beteiligungen von türkischen Banken und Finanzinstitutionen jährlich an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Das betrifft nicht nur Girokonten, sondern auch Festgeld, Tagesgeld und Sparkonten. Es ist vollkommen unabhängig davon, ob die Konten per Online-Banking, per app bedient werden oder nicht. Es ist auch unabhängig davon, ob das Konto neu Eröffnet wurde oder nicht. Gemeldet werden insbesondere Kontostände, Kapitalerträge, Inhaberinformationen und steuerliche Ansässigkeiten.
Internationale Amtshilfe und behördlicher Austausch
Das deutsche Finanzamt kann bei Verdacht oder Prüfbedarf von den türkischen Behörden direkt Amtshilfe einfordern und erhält dann auch relevante Informationen zu Gesellschaftsbeteiligungen, Immobilienbesitz und Transaktionen.
Im Rahmen steuerlicher Prüfungen tauschen deutsche und türkische Behörden auch gezielt Informationen aus, etwa über größere Geldbewegungen, Immobilienverkäufe oder Auffälligkeiten in der Steuererklärung.
Kontrollmitteilungen und Banken
Bei größeren Überweisungen nach Deutschland melden Banken diese an das deutsche Finanzamt. Verdächtige Geldströme oder Immobilienerträge können eine Compliance-Prüfung auslösen. Auch deutsche Banken sind verpflichtet, Auslandsvermögen und entsprechende Einkünfte bei Auffälligkeiten zu melden.
Digitale Abgleiche und Steuererklärung
In der Steuererklärung müssen Steuerpflichtige alle Auslandsbeteiligungen und Einkünfte offenlegen; Das Finanzamt kann diese Angaben mit den im internationalen Austausch erhaltenen Daten digital abgleichen und gezielt auf Auffälligkeiten prüfen.
Fehlende oder unvollständige Angaben werden zunehmend durch den Datenabgleich erkannt, was Nachforschungen, Prüfungen und ggf. angeht. Strafverfahren nach sich zieht.
Fazit:
Das deutsche Finanzamt erhält – oft automatisiert – detaillierte Informationen über ausländische Beteiligungen und Einkünfte ihrer Steuerpflichtigen, insbesondere aus der Türkei, und kann so Verstöße gegen Melde- und Steuerpflichten effektiv aufdecken. Rufen Sie uns an, wenn Sie Schreiben vom Finanzamt erhalten.
