Strafverteidigung in Verfahren
der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA / EPPO)
Die Anwälte und Anwältinnen unserer Strafrechtskanzlei mit Sitz in Hamburg verteidigen regelmäßig auch in Strafverfahren, die von der Europäischen Staatsanwaltschaft (kurz: EUStA bzw. EPPO = European Public Prosecutor’s Office) geführt werden – in Hamburg, Norddeutschland und bundesweit. Wir haben umfassende Erfahrung in der Verteidigung von EUStA-Verfahren im Ermittlungsverfahren – denn das erste Ziel ist stets, eine Hauptverhandlung zu vermeiden. Wenn dies im konkreten Fall nicht möglich ist, stehen wir mit Erfahrung und Blick für’s Detail selbstverständlich auch in einer gerichtlichen Hauptverhandlung an Ihrer Seite. Im Mittelpunkt steht dabei stets der wirksame Schutz Ihrer Rechte in komplexen, grenzüberschreitenden Strafverfahren mit oftmals sehr hohen Schadenssummen.
Was macht die Europäische Staatsanwaltschaft?
Die EUStA ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Luxemburg, die Straftaten zum Nachteil des EU-Haushalts verfolgt, etwa Betrug mit EU-Fördermitteln, Korruptionsdelikte, Geldwäsche und grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug. Die Verfahren haben stets einen europäischen Bezug und in aller Regel sind mehrere EU-Mitgliedstaaten involviert.
In Deutschland gibt es fünf Zentren in Berlin, Hamburg, Frankfurt, Köln und München, in welchen insgesamt elf sogenannte Delegierte Europäische Staatsanwältinnen und Staatsanwälte arbeiten. Sie führen eigenständig Ermittlungen durch und arbeiten eng mit nationalen Polizei-, Zoll- und Steuerbehörden zusammen. Sie können dabei umfangreiche Eingriffsmaßnahmen beantragen, zum Beispiel Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen und verschiedene Überwachungsmaßnahmen. Die EUStA hat eigene Anklagebefugnisse vor den nationalen Gerichten der jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten, wobei bspw. die EUStA Hamburg nicht zwingend auch vor einem Hamburger Gericht Anklage erheben muss.
Abgrenzung zu OLAF und Eurojust
Bereits vor der EUStA gab es mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eine Behörde, die Missbrauch von EU-Geldern aufdeckt, jedoch selbst keine Strafverfahren führt. Eurojust mit Sitz in Den Haag koordiniert seit Jahren die Zusammenarbeit nationaler Justizbehörden, unterstützt gemeinsame Ermittlungsgruppen (Joint Investigation Teams, JITs) und den Vollzug europäischer Haftbefehle, nimmt aber keine eigene Anklagebefugnis wahr.
Ermittlungsmaßnahmen, gerichtliche Kontrolle und Beschuldigtenrechte
Auch wenn die EUStA-VO besondere Vorgaben enthält, richten sich Ablauf und Ermittlungsmaßnahmen im Kern nach der Strafprozessordnung des jeweiligen EU-Mitgliedstaats. Die gerichtliche Kontrolle dessen wirft in der Praxis immer wieder Probleme auf. Der Europäische Gerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 klargestellt, dass Gerichte im Staat der Vollstreckung einer von der EUStA veranlassten Maßnahme grundsätzlich nur die Durchführung, nicht aber die materiellen Gründe der Maßnahme überprüfen dürfen. Es ist zu erwarten, dass weitere Entscheidungen folgen und den Rahmen der richterlichen Kontrolle und der Verteidigungsmöglichkeiten in EUStA-Verfahren konkretisieren.
Auch die Mehrsprachigkeit des Aktenmaterials, das häufig von Ermittlungsbehörden aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und damit auf verschiedenen Sprachen zusammengetragen wird, stellt eine Besonderheit in der Verteidigung in EUStA-Verfahren dar. Daneben gilt es, mit grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen und deren rechtlichen Voraussetzungen umgehen zu können.
Typische Vorwürfe und Besonderheiten der Verfahren
In Deutschland betrifft ein großer Teil der EUStA-Verfahren komplexen Umsatzsteuerbetrug, der häufig in Form sogenannter Karussellgeschäfte organisiert ist. Die Verfahren zeichnen sich oft durch hohe Schadenssummen, lange Ermittlungsdauern, umfangreiche digitale Beweismittel und die Beteiligung mehrerer Staaten aus, was eine spezialisierte strafrechtliche Verteidigung zwingend erforderlich macht.
Strafverteidigung in Hamburg, Norddeutschland und bundesweit
Von Hamburg aus verteidigen wir Beschuldigte und Angeklagte in Verfahren der Delegierten Europäischen Staatsanwaltschaft vor Gerichten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und bundesweit. Wie haben bereits die Verteidigung in EUStA-Verfahren in Düsseldorf, München und mehrfach in Hamburg geprüft.
Gerade bei Durchsuchungen, Arrestmaßnahmen oder der ersten Vorladung durch die Delegierte Europäische Staatsanwaltschaft oder andere Ermittlungsbehörden ist es entscheidend, frühzeitig einen im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und insbesondere in der Verteidigung von EUStA-Verfahren erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.
Als Kanzlei für Strafrecht in Hamburg mit umfangreicher Erfahrung in internationalen Strafverfahren stehen wir Mandantinnen und Mandanten in Norddeutschland und deutschlandweit kurzfristig zur Verfügung – persönlich vor Ort oder per sicherer Videokonferenz. Wir analysieren die Beweislage, achten auf die Einhaltung nationaler und europäischer Verfahrensrechte und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie – vom Ermittlungsverfahren bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und die eigene Position nachhaltig zu stärken.
- Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch.
- Schnelle Rückmeldung bei der Konfrontation mit Ermittlungsmaßnahmen.
- Diskrete, erfahrene und professionelle Unterstützung in allen EUStA-Verfahren.
