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Rechtsanwalt bei Strafverfahren gegen Influencer und Content Creators wegen Steuerhinterziehung für Bonn

Steuerhinterziehung durch sog. Scheinrechnungen

Steuerhinterziehungen durch sog. Scheinrechnungsschreiber beschäftigen die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Steuerfahndung schon seit Jahren. Vor allem im Baugewerbe haben bzw. hatten sich Unternehmensketten mit sog. Servicefirmen als Rechnungsaussteller etabliert, die den Verkauf von Rechnungen zum Gegenstand haben, denen keine oder nur eine teilweise erbrachte Leistung gegenübersteht. Die Rechnungen sollen regelmäßig ordnungsgemäß beglichen und der erhaltene Betrag dann – ggfs. abzüglich einer Provision – an den Zahlenden zurücküberwiesen werden.

Die Rechnungen können sowohl von dem Ausgebenden, als auch von dem Empfänger als Steuerpflichtigen bei der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Wenn teilweise tatsächlich Leistungen – unter Umgehung u.a. der Sozialabgabenpflicht – erbracht werden, sollten diese jedenfalls in Teilen durch Schwarzarbeit abgedeckt werden. Durch die infolge der Ausgabe – „dem Verkauf“ – der nicht oder nur teilweise gedeckten Rechnungen erfolgte Erklärung dieser, können sich sowohl der Ausgebende als auch der steuerpflichtige Verwender der Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar machen.

Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verdacht der Ermittlungsbehörden sind regelmäßig sprunghaft und (für ein neu gegründetes Unternehmen zu) stark wachsende Umsätze, die zum Teil nicht im Verhältnis zur gemeldeten Arbeitnehmeranzahl stehen. Auch geringe laufende Betriebsausgaben und die Neugründung, kurze „Lebensdauer“ und Art der Gesellschaft (GmbHs mit häufig wechselnden Geschäftsführern, häufige Sitzverlegung etc.) gelten bei den Zoll- und Steuerbehörden als „Risikoindikatoren“. Gerade im personalintensiven Baugewerbe sollen derartige Rechnungskäuferketten zu nicht unerheblichen Steuerschäden geführt haben.

Aktuelle Ermittlungswelle

Ganz aktuell haben die Steuerfahndungsbehörden mit dem Verdacht der Steuerhinterziehung mit Scheinrechnungen nach dem beschriebenen „Konzept“ gerade auch in und um Hamburg, aber auch in Berlin und Bonn sog. Influencer oder „Content Creators“ bzw. – im Sprech der Steuerfahndung – „digital agierende Steuerpflichtige“ im Visier. Es könnten Steuern mit einem Gesamtvolumen von rund 300 Millionen Euro allein in Nordrhein-Westfalen hinterzogen worden sein. Um das zu ermitteln wird ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen ausgewertet, wobei die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen aktuell (15.07.2025) bekannt gegeben hat, dass das dort eingesetzte „Influencer-Team“ bis zu 6000 Datensätze vorliegen hat, die es analysiert und bereits rund 200 Strafverfahren gegen in NRW lebende Influencer führt. Auch in Hamburg sind schon Anfang 2024 Ermittlungen hierzu angestellt worden und sog. Sammelauskunftsersuchen ergangen, um von (potenziellen) Zeugen Informationen zu erlangen. Zeugenfragebögen an Privatpersonen sind ebenfalls schon zahlreich versandt worden.

Influencer und die Rolle von Scheinunternehmen

Influencer sind Personen, die in den sozialen Medien eine große Reichweite und einen hohen Bekanntheitsgrad haben und dadurch als Multiplikatoren Produkte oder Lebensstile bewerben können, also Geld mit einer Form des personalisierten Online-Marketings verdienen. Diese Reichweite bzw. Bekanntheit etwa bei Instagram kann häufig „über Nacht“ – nämlich bspw. einem Auftritt mit viel Sendezeit (oder anderweitigem „Potenzial“) zur Primetime – erlangt werden. Dementsprechend ist auch hier der „Risikoindikator“ der Steuerfahndungsbehörden des stark wachsenden Umsatzes häufig erfüllt. Zugleich kann das „Vertriebskonzept“ in dieser Branche mit hohen Provisionszahlungen an Agenturen für die Vermittlung von Kooperationen Misstrauen wecken.

Scheinunternehmen (auch: Briefkastenfirmen) werden in diesem Kontext gezielt eingesetzt, um Geschäftsvorgänge nur vorzutäuschen. Sie existieren zwar formell, verfügen jedoch weder über nennenswerte Substanz noch über operativen Geschäftsbetrieb. In Verbindung mit Firmenbestattungen können sie z. B. zur Rechnungsstellung ohne tatsächliche Leistung, zur Umleitung von Vermögenswerten oder zur Erschwerung der Gläubigerverfolgung genutzt werden.

Indizien für ein Scheinunternehmen:

  • Kein eigenes Personal, keine Geschäftsräume (wie häufig bei „Content Creators“)
  • Unerreichbarkeit von Verantwortlichen
  • Wiederholte Änderungen von Sitz und Geschäftsführung
  • Keine erkennbare wirtschaftliche Aktivität

Erfahrene Anwälte Steuerstrafrecht für Bonn

Die Anwälte der TWP Strafrechtskanzlei sind mit der Materie schon lange betraut und habe schon viele Mandate gerade auch von Influencern, die der Steuerhinterziehung durch Scheinrechnungen beschuldigt werden, betreut. Unserer Erfahrung nach lässt sich eine gerichtliche Hauptverhandlung häufig vermeiden, indem frühzeitig mit der Steuerfahndung in Kontakt getreten wird.

Neben der Verteidigung in Steuerstrafverfahren vor Gericht kennen und nutzen wir das – nicht selten erhebliche – Verteidigungspotenzial für eine geräuschlose Verfahrenserledigung schon im Ermittlungsverfahren. Wenn dies nach der Sach- und Rechtslage möglich ist, erstatten wir für unsere Mandantschaft selbstverständlich auch Selbstanzeigen mit strafbefreiender Wirkung.

Rechtsanwältin Pinar ist zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht.

Sie sollten bedenken, dass eine Verteidigung durch den eigenen Steuerberater nur möglich ist, wenn und solange die Finanzbehörde das Strafverfahren selbst durchführt. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren führt, muss ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Wir, die im Steuerstrafrecht erfahrenen Anwälte der TWP Strafrechtskanzlei, sind gerne Teil des Teams zur Entwicklung der effektivsten Verteidigungsstrategie.

Ihre Verteidigung im Wirtschafts­strafrecht – warum Sie auf uns bauen können

Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht verlangen mehr als nur juristisches Fachwissen. Es braucht Erfahrung, strategisches Denken und ein sicheres Gespür für wirtschaftliche Zusammenhänge und sensible Situationen. Genau das bringen wir mit.

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Kompetente Beratung mit Erfahrung in Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

Manchmal wird der Umstand, dass überhaupt ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen eine Person geführt wird, aber erst bei einer Hausdurchsuchung oder einer Verhaftung bekannt gemacht. Manchmal ist auch bereits ein Arrestbeschluss erlassen und eine Kontopfändung droht. In einem solchen Fall sollte man unbedingt Ruhe bewahren und kooperieren, da Widerstand in einem späteren Gerichtsverfahren als strafschärfend gewertet werden kann. In jedem Fall macht es Sinn, zunächst von Ihrem Schweigerecht als Beschuldigter Gebrauch zu machen und keine inhaltlichen Angaben zu machen. Kontaktieren Sie uns, und wir erarbeiten basierend auf unserer Erfahrung in Steuerstrafverfahren und in Verfahren, wo es um den Vorwurf der Scheinrechnungen geht, eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie für Sie.

Wir unterstützten zuverlässig, schnell schlagkräftig – sei es, wenn im Wege einer Durchsuchung vermögenssichernde Maßnahmen ergriffen oder ein entsprechendes Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Bei einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung besteht die Möglichkeit, einer Strafbarkeit durch eine sog. Selbstanzeige zu entgehen. Wenn Sie einen entsprechenden Brief vom Finanzamt bekommen, aber eben insbesondere auch schon davor, beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie unser Büro und vereinbaren gerne einen Besprechungstermin!

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