Rechtsanwältin Pinar

Besuchsregelung in der JVA Billwerder

Wichtige Informationen für Angehörige von Untersuchungshaftgefangenen

Anfahrt und Erreichbarkeit

Adresse:
Dweerlandweg 100, 22113 Hamburg

Anreise mit dem PKW (empfohlen)

Die Anstalt verfügt über ausreichend Parkplätze direkt am Anstaltsgelände.

Öffentliche Verkehrsmittel

Mit der S-Bahn S21 bis zur Haltestelle Billwerder-Moorfleet. Von dort folgen Sie der Beschilderung zur JVA (ca. 1.500 Meter Fußweg).

Weitere Verbindungsinformationen unter hvv.de.

Besuchszentrum

Die JVA Billwerder verfügt über ein separates Besuchszentrum mit barrierefreiem Zugang.

Besuchsregelungen für Untersuchungshaftgefangene

Besuchshäufigkeit und -dauer

Untersuchungshaftgefangene können eine Stunde alle zwei Kalenderwochen Besuch empfangen. Die Zuteilung erfolgt in geraden oder ungeraden Kalenderwochen und wird bei der Terminvergabe mitgeteilt.

Anzahl der Besucher

Pro Besuchstermin sind maximal drei Personen zugelassen, davon höchstens zwei Erwachsene.

Wichtige Hinweise zu Kindern und Jugendlichen:

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen die Anstalt nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten
  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren benötigen für unbegleitete Besuche eine vorherige Genehmigung der Vollzugsleitung

Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind in einstündige Zeitblöcke aufgeteilt:

Wochentag Besuchszeiten
Montag und Dienstag 08:30–09:30 Uhr
10:30–11:30 Uhr
15:00–16:00 Uhr
17:00–18:00 Uhr
Donnerstag und Freitag 08:30–09:30 Uhr
10:30–11:30 Uhr
15:00–16:00 Uhr
17:00–18:00 Uhr
Samstag und Sonntag 09:00–10:00 Uhr
11:00–12:00 Uhr
14:00–15:00 Uhr
16:00–17:00 Uhr

Den genauen Termin Ihres Besuches erfahren Sie bei der Terminabsprache.

Terminvereinbarung

Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch oder per E-Mail.

Besucherservicetelefon: 040 428 878-364

Erreichbarkeit an Werktagen:

  • Montag und Dienstag: 09:30–11:00 Uhr und 13:00–14:30 Uhr
  • Donnerstag und Freitag: 09:30–11:00 Uhr

E-Mail: jvabwbesuchstermine@justiz.hamburg.de

Halten Sie bei der Kontaktaufnahme alle relevanten Daten bereit.

Besondere Genehmigungspflicht

In Fällen von Untersuchungshaft kann eine vorherige Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei erforderlich sein.

Einlasszeiten und Zugangsbestimmungen

Der Besuchseinlass beginnt 30 Minuten vor dem vereinbarten Besuchsbeginn und endet 10 Minuten vor diesem Termin.

Wichtig: Nach diesem Zeitpunkt verspätet erscheinende Besucher können nicht mehr zum Besuch zugelassen werden. In diesem Fall kann während der Erreichbarkeitszeiten des Besucherservicetelefons ein neuer Termin vereinbart werden.

Ausweispflicht

Jeder Besucher muss sich an der Außenpforte mit einem gültigen Personalausweis oder vergleichbaren Identitätsnachweis mit Lichtbild ausweisen.

Einlassverweigerung

Sofern der Verdacht besteht, dass Besucher vor dem Besuch Drogen oder Alkohol konsumiert haben, kann der Besuch verweigert werden.

Mitbringpflichten und erlaubte Gegenstände

Erforderliche Dokumente

  • Gültiges Ausweisdokument (zwingend erforderlich)
  • Gegebenenfalls Besuchserlaubnis vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft

Erlaubtes Münzgeld für Automaten

Für den Verzehr an den Snack- und Getränkeautomaten darf folgendes Münzgeld mitgebracht werden:

  • Eine erwachsene Person: maximal 15 Euro
  • Zwei Erwachsene: maximal 20 Euro

Verbotene Gegenstände und Verhaltensregeln

Bei der Eingangskontrolle werden Taschen- und Personenkontrollen durchgeführt. Achten Sie darauf, dass sich keine Gegenstände in Hosentaschen befinden.

Folgendes ist untersagt:

  • Einbringen von Gegenständen, Geld (außer zugelassenem Münzgeld) oder Alkohol/Drogen
  • Übergabe von Gegenständen an Gefangene während des Besuchs
  • Mitnahme von Gegenständen (z.B. Briefe) aus der Anstalt

Verhaltensvorschriften

  • Die vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten
  • Kinder müssen am Tisch bleiben
  • Sämtlichen Weisungen der Bediensteten ist unverzüglich Folge zu leisten
  • Sexuelle Handlungen sind nicht gestattet

Wichtiger Hinweis: Verstöße gegen diese Regelungen können zu einem Besuchsabbruch oder einem Anstaltsverbot führen. Der Besuch wird ständig durch Kameras und Bedienstete überwacht. Im Falle des Einbringens von Drogen wird Strafanzeige erstattet.

Wäschepakete

Pakete können auf zwei Wegen zugestellt werden:

  • Per Post oder Paketversand
  • Persönliche Abgabe mittwochs zwischen 08:00 und 14:30 Uhr direkt an der Pforte

Anforderungen an Pakete

  • Feste Umhüllung (Kartonage) erforderlich
  • Maximale Packmaße: 65 cm (B) × 36 cm (L) × 38 cm (H)
  • Absender (Name, Vorname bzw. Firma und vollständige Adresse) muss eindeutig erkennbar sein

Geldtransfer für Inhaftierte

Gefangene in der JVA Billwerder können vom Eigengeld einkaufen. Zweckgebundene Geldüberweisungen sind möglich.

Allgemeine Auskünfte zu Einzahlungen:
Zahlstelle, Tel.: 040 428 878-250

Überweisungen

Empfänger: JVA Billwerder
Bank: Postbank Hamburg
IBAN: DE02 2001 0020 0030 2182 04
BIC: PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: Name und Geburtsdatum der/des Gefangenen

Sicherheitshinweise

Die JVA Billwerder ist eine Anstalt mit hohem Sicherheitsstandard. Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ist die Einhaltung aller Anweisungen des Personals erforderlich.

Die Schließfachnummer entspricht der Tischnummer im Besucherraum.


Informationen basieren auf den offiziellen Angaben der JVA Billwerder (Stand: März 2025). Alle Angaben ohne Gewähr. Aktuelle Informationen und Änderungen entnehmen Sie bitte der offiziellen Webseite der Justizvollzugsanstalt Billwerder.

Rechtsanwältin Pinar