„Compliance“ für Cannabisclubs
Eigentlich widmen wir uns ausschließlich der Strafverteidigung von Individualpersonen – also Verfahrenssituationen, in welchen unsere Mandantschaft schon in das Visier der Ermittlungsbehörden geraten ist. Präventivberatung in Gestalt von Compliance überlassen wir in aller Regel anderen. Anlass für eine Ausnahme ist aber die Reform des Betäubungsmittelstrafrechts durch die Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 – denn Cannabis und der gesetzliche Umgang mit „Drogen“ sind und bleiben unser Metier.
Mit Schaffung des Gesetzes wurde ein großer Schritt in Richtung des schon lange geforderten Ende der Cannabisprohibition gemacht. Teil dessen ist die im CanG vorgesehene Möglichkeit der Gründung von Anbauvereinigungen. Vorangegangen ist eine jahrelange – oft auch unsachliche – Debatte um das Für und Wider der Legalisierung.
Das CanG ist in vielerlei Hinsicht ein Kompromiss. Ausdruck dessen sind eine Vielzahl von Regelungen und Auflagen, welche für die Anbauvereinigungen gelten. Dies gilt für sämtliche Abschnitte – vom richtigen Saatgut bis zur Abgabe an die Mitglieder. Schon das Antragsverfahren ist in den Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Einigkeit besteht hier lediglich darin, dass hohe Hürden für die Erteilung einer Anbaugenehmigung bestehen. Zudem gibt es nach § 26 CanG – für Zwecke der Überprüfung und Kontrolle – eine umfassende Dokumentationspflicht sämtlicher Arbeitsschritte.
Für Anbauvereinigungen ist die strikte Befolgung der Regelungen dabei von existenzieller Notwendigkeit. Schon bei kleineren Verstößen droht die Nichterteilung der Anbaugenehmigung oder deren Entzug. Für staatliche Stellen besteht durch § 27 CanG die Möglichkeit, jederzeit Anbauvereinigungen umfassend auch die Einhaltung sämtlicher Vorschriften zu kontrollieren.
Vielerorts wurde bereits angekündigt, von diesen Möglichkeiten umfassend Gebrauch zu machen. Insbesondere dort, wo die Cannabislegalisierung nur zähneknirschend hingenommen wird, ist bei den Kontrollen keine Nachsicht zu erwarten. Es droht eine verdeckte Fortführung der Cannabisprohibition.
Umso wichtiger ist es, schon bei Gründung und Inbetriebnahme einer solchen Anbauvereinigung die zu beachtenden Regelungen im Blick zu haben. Auch nach erfolgreicher Gründung dürfen sich hier keine Nachlässigkeiten einschleichen. Durch eine anwaltliche „Compliance“ können Anbauvereinigungen sich selbst auf den Prüfstand stellen. So kann schon präventiv die Regelkonformität durch anwaltliche Expertise überprüft und sichergestellt und schon bei der Antragstellung unterstützt werden. Angesichts der vielen Besonderheiten im Bereich Cannabis lohnt hier die Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, welche die Legalisierung nicht nur eingefordert haben, sondern sich bereits vor ihrer zaghaften Umsetzung mit der Materie befasst haben.