Betäubungsmittelstrafrecht
In der Verteidigung gegen Vorwürfe des Betäubungsmittelstrafrechts sind die Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger unseres Büros laufend tätig und langjährige erfahren. Wir sind bundesweit gefragte Spezialisten auf diesem Gebiet.
Strafverfahren wegen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden insbesondere geführt wegen:
- allen Handlungsalternativen um das Handeltreiben, den Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln
- Umgang mit großen Mengen (sog. nicht geringe Menge) von Betäubungsmitteln
- Vorwurf des bandenmäßigen Handeltreiben, insbs. auch in Vertriebsstrukturen im Darknet oder sog. Kokstaxis
- Einfuhr von BtM
- Handeltreiben mit Waffen
Darüber hinaus besteht das Risiko einer Strafverfolgung aufgrund von:
- Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz
- Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Durch unsere jahrelange Verteidigungstätigkeit, insbesondere auch in umfangreichen Betäubungsmittelstrafverfahren, verfügen wir über eine hervorragende Expertise in der Beurteilung der Aktenlage. Wir erkennen, wann polizeiliche Ermittlungsmethoden anfechtbar sind und wissen einzuschätzen, wie Aussagen sog. V-Männer wirken sowie ob und wann bestimmte Ermittlungsergebnisse vor Gericht verwertet werden dürfen.
Wir werden mit Ihnen die für Sie erfolgversprechendste Verteidigungsstrategie diskutieren und erarbeiten, und dafür sorgen, dass diese vor Gericht Gehör findet.