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Rechtlicher Beistand Auslieferungsverfahren

 

Das Auslieferungsrecht regelt die rechtliche Übergabe bzw. „Überstellung“ einer gesuchten Person zwischen Staaten. Unsere Anwälte für Strafrecht und Auslieferungsrecht schützen Sie vor unrechtmäßigen Auslieferungen und verteidigen Ihre Grundrechte. Hier mehr erfahren!

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Ihr rechtlicher Beistand in Auslieferungsverfahren durch erfahrene Anwälte

Ein Auslieferungsverfahren greift massiv in die persönliche Freiheit ein. In Deutschland darf eine Auslieferung nur erfolgen, wenn das aus Artikel 20 Abs. 3 GG folgende Rechtsstaatsprinzip eingehalten wird. Staaten, in denen dies nicht garantiert ist oder bspw. die Todesstrafe droht, haben geringe Erfolgsaussichten mit einem Auslieferungsersuchen. Entscheidend ist allerdings stets die Prüfung im Einzelfall.
Unsere erfahrenen Anwälte im Auslieferungsrecht stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie mit einer drohenden Auslieferung konfrontiert sind. Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Rechtsberatung und eine engagierte Vertretung – sowohl bei Fällen der Auslieferung nach Deutschland als auch bei der Verteidigung gegen eine Auslieferung aus Deutschland ins Ausland. Mit unserer Expertise im Umgang mit Auslieferungsersuchen, Europäischen Haftbefehlen oder auch Interpol Red Notices setzen wir uns dafür ein, Ihre Rechte effektiv zu schützen.

Rechtlicher Rahmen der internationalen Auslieferung

Die staatliche Souveränität verbietet es, dass andere Staaten auf fremdem Territorium eigenmächtige Amtshandlungen wie Ermittlungen oder Festnahmen durchführen. Daher erfolgt die Zusammenarbeit über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, zu der auch Auslieferungsverfahren gehören.
In Deutschland wird die internationale Rechtshilfe durch bilaterale Abkommen, das Europäische Auslieferungsabkommen des Europarats und das Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt.
Gemäß § 1 Abs. 3 IRG haben völkerrechtliche Auslieferungsverträge Vorrang vor den Bestimmungen des IRG.
Deutschland ist Mitglied zahlreicher bilateraler und multilateraler Abkommen, welche die Grundlage für den modernen Auslieferungsverkehr bilden.
Innerhalb der EU wird die Auslieferungspraxis primär durch den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl geregelt, der ein vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren für Mitgliedsstaaten bietet.

    Auslieferungsverträge mit Deutschland: Grundlagen und Partnerstaaten

    Auslieferungsverträge regeln verbindlich, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Deutschland Personen an andere Staaten überstellt. Wichtige Faktoren sind dabei die Art der Straftat und die zu erwartende Strafe, wie z. B. drohende Haftstrafen.

    • Definition:
      • Ein Auslieferungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die Übergabe einer verdächtigen Person an einen Staat ermöglicht, in dem diese per Haftbefehl gesucht wird.
    • Arten von Auslieferungsabkommen:
      • Bilaterale Verträge: Zwischen zwei Staaten direkt vereinbart
      • Multilaterale Abkommen: Zusammenschlüsse mehrerer Staaten oder Beitritt zu bestehenden Verträgen
    • Diese Verträge bieten den rechtlichen Rahmen, um internationale Strafverfolgung effizient zu gestalten und die Interessen der beteiligten Staaten zu wahren.

      Die Auslieferungspraxis in Europa: EU- und Nicht-EU-Staaten im Vergleich

      Die Auslieferungspraxis innerhalb Europas unterscheidet sich je nach Status des ersuchten Staates als EU-Mitglied oder Nicht-EU-Mitglied.

      • Auslieferung innerhalb der EU:
        • Grundlage für die internationale Rechtshilfe ist der Rahmenbeschluss 2002/584/JI zum Europäischen Haftbefehl. Dieser soll die schnelle und effiziente Auslieferung gesuchter Personen zwischen EU-Staaten ermöglichen. 
        • Das zentrale Prinzip dabei ist die gegenseitige Anerkennung: Der ersuchte Staat prüft den Haftbefehl nicht gesondert, sondern nur im Hinblick auf spezielle formelle und ein paar grundlegende verfassungsrechtliche Gewährleistungen.
        • Ein bedeutender Unterschied: 
          • Das Prinzip der doppelten Strafbarkeit wird hier oft umgangen. 
          • Die Auslieferung kann auch erfolgen, wenn die Tat im ersuchten Staat keine Straftat darstellt, sofern sie auf einer im Rahmenbeschluss definierten Straftatenliste vermerkt ist (z. B. Terrorismus, Menschenhandel, Korruption).
      • Auslieferung mit Nicht-EU-Staaten:
        • Seit dem Brexit ist Großbritannien von dieser Regelung ausgenommen. 
        • Statt des Europäischen Haftbefehls gilt hier das Europäische Auslieferungsübereinkommen, das eine ausführlichere Prüfung der Auslieferungsbedingungen erfordert. 
        • Gleiches gilt für andere europäische Staaten außerhalb der EU, wie z. B. Norwegen oder die Schweiz.

      Diese Unterschiede verdeutlichen, wie stark die rechtlichen Rahmenbedingungen je nach Staat variieren können und wie wichtig eine individuelle Prüfung jedes Auslieferungsersuchens ist.

      Mit fundiertem Fachwissen und strategischem Vorgehen sorgen unsere Strafverteidiger dafür, dass alle rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine Auslieferung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Kontaktieren Sie uns für eine erste rechtliche Einschätzung.

      Das Europäische Auslieferungsabkommen: Bedeutung und Regeln zur Auslieferung

      Das Europäische Auslieferungsabkommen (EuAlÜbk) des Europarats bildet die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Auslieferung zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarats und anderen Beitrittsstaaten. 

      • Neben den EU-Staaten zählen hierzu zahlreiche Staaten ohne EU-Mitgliedschaft, wie beispielsweise Norwegen oder die Schweiz, aber z.B. auch die Türkei.
      • Auch Nicht-Mitgliedsstaaten wie Israel und Südafrika sind dem Abkommen beigetreten, wodurch es weltweit an Bedeutung gewonnen hat.
      • Relevanz des Europäischen Auslieferungsabkommens
        • Die hohe Anzahl an Vertragsstaaten verleiht dem Abkommen eine zentrale Rolle im internationalen Strafrecht. 
        • Es regelt klar die Verpflichtung der Vertragsstaaten, bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Personen auszuliefern, die in einem anderen Vertragsstaat gesucht werden.
      • Auslieferungspflichten gemäß Artikel 1 und 2 EuAlÜbk
        • Artikel 1: Die Vertragsstaaten sind zur Auslieferung verpflichtet, sofern das Auslieferungsersuchen den Bedingungen des Abkommens entspricht.
        • Artikel 2: Auslieferungsfähig sind Straftaten, die in beiden Ländern strafbar sind (Prinzip der beidseitigen Strafbarkeit) und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind. Bei bereits verhängten Strafen im ersuchenden Staat muss diese mindestens vier Monate betragen.
      • Wichtige nichteuropäische und eurasische Vertragsstaaten:
        • Armenien
        • Aserbaidschan
        • Georgien
        • Israel
        • Russland
        • Südafrika
        • Südkorea

      Das Europäische Auslieferungsabkommen ist ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Strafverfolgung und sorgt für die effiziente Überstellung von Straftätern. Ein erfahrener Anwalt für Auslieferungsrecht kann prüfen, ob alle Bedingungen für eine Auslieferung vorliegen und gegebenenfalls rechtliche Einwände erheben, um Ihre Rechte zu schützen.

        Liefert Deutschland Personen auch ohne Auslieferungsvertrag aus?

        Deutschland unterhält mit zahlreichen Staaten bilaterale oder multilaterale Auslieferungsverträge, die den rechtlichen Rahmen für die Übergabe gesuchter Personen regeln. 

        • Allerdings gibt es auch Länder, mit denen Deutschland keine vertraglich geregelte Auslieferungspraxis vereinbart hat. 
        • In solchen Fällen ist eine Auslieferung zwar nicht ausgeschlossen, jedoch deutlich unwahrscheinlicher.
          • Die Entscheidung über eine Auslieferung ohne Vertrag erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Völkerrechts. 
          • Deutsche Gerichte müssen stets die Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips sowie die Wahrung der Menschenrechte prüfen.
        • Länder ohne geregelte Auslieferungspraxis mit Deutschland:
          • Bangladesch
          • Guatemala
          • Iran
          • Kasachstan
          • Kuba
          • Philippinen
        • In der Regel erfolgt eine Auslieferung in oder aus diesen Ländern nur in Ausnahmefällen. Insbesondere dann, wenn bestimmte internationale Abkommen oder politische Vereinbarungen greifen. 

        Ihnen droht ein Auslieferungsverfahren? Unsere erfahrenen Strafverteidiger können Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten zu prüfen und eine effektive Verteidigung gegen ein Auslieferungsersuchen bzw. die Vollstreckung eines Auslieferungshaftbefehls aufzubauen.

        Auslieferung und das Rechtsstaatsprinzip: Schutz der Grundrechte

        Bei Auslieferungsverfahren prüfen deutsche Gerichte sorgfältig, ob eine Person im ersuchenden Staat mit einer Behandlung rechnen muss, die ihre Grundrechte verletzt. Die Entscheidung basiert darauf, welche konkreten Umstände und Risiken die betroffene Person im Falle einer Auslieferung erwarten.

        • Ablehnung bei Verstoß gegen Grundrechte
          • Wird nachgewiesen, dass eine Auslieferung im konkreten Fall gegen Grundrechte verstößt, muss das Auslieferungsersuchen abgelehnt werden.
          • Beispiel: schlechte Haftbedingungen oder fehlende faire Gerichtsprozesse, 
        • Zusicherungen des ersuchenden Staates, ggfs. Nachforderung von Informationen
          • Liegen dem Gericht unzureichende Informationen vor, um sicherzustellen, dass keine Menschenrechtsverletzungen stattfinden, kann es zusätzliche Darlegungen und Nachweise von den Behörden des ersuchenden Staates anfordern. 
          • Die Entscheidung hängt wesentlich davon ab, ob diese Nachweise die Gerichte überzeugen können, dass in dem ersuchenden Staat die Menschenrechte des jeweils Verfolgten im Falle einer Auslieferung gewahrt bleiben.

        Das Auslieferungsverfahren in Deutschland: Ablauf und rechtliche Möglichkeiten

        Das Auslieferungsverfahren in Deutschland beginnt, wenn ein anderer Staat ein Rechtshilfeersuchen stellt. 

        Dieses Verfahren ist im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) geregelt und kommt zum Tragen, sofern kein bilaterales Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und dem ersuchenden Staat besteht. Das IRG definiert die rechtlichen Voraussetzungen und den Verfahrensablauf.

        • Einleitung des Auslieferungsverfahrens
            • Das Verfahren startet mit dem Eingang des Auslieferungsersuchens. Die internationale Fahndung kann durch:
            • das Schengener Informationssystem (SIS),
            • Interpol, oder
            • gezielte Mitfahndungsersuchen anderer Staaten erfolgen.
              Innerhalb der EU genügt der Erlass eines Europäischen Haftbefehls, um das Verfahren einzuleiten.
        • Prüfung durch die Bewilligungsbehörde: Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft das Ersuchen nach § 74 IRG auf rechtliche und politische Hindernisse. Eine Auslieferung wird abgelehnt, wenn:
          • der betroffenen Person im ersuchenden Staat Folter oder unmenschliche Behandlung droht,
          • grundlegende Menschenrechte verletzt werden könnten.

        Ergibt die Prüfung keine Hinderungsgründe, wird das Ersuchen an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese leitet Fahndungsmaßnahmen ein und beantragt beim Oberlandesgericht den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls gemäß § 18 IRG.

        • Erlass des Auslieferungshaftbefehls
            • Das zuständige Oberlandesgericht erlässt den Auslieferungshaftbefehl gemäß § 17 IRG per schriftlichem Beschluss.
        • Entscheidung über die Auslieferung: Nach Erlass des Haftbefehls bestehen zwei Möglichkeiten, das Verfahren abzuschließen:
          • Vereinfachte Auslieferung: Der Verfolgte kann nach einer richterlichen Belehrung gem. § 41 IRG sein Einverständnis zur Auslieferung erklären.
          • Reguläres Verfahren: Verweigert der Verfolgte das Einverständnis, entscheidet das Oberlandesgericht über die Zulässigkeit der Auslieferung nach § 29 IRG.

        Das Gericht prüft dabei mögliche Auslieferungshindernisse, wie fehlende doppelte Strafbarkeit oder politische Verfolgung, und entscheidet, ob die Auslieferung zulässig ist.

        • Rechtsschutzmöglichkeiten bei Auslieferungshaft
          • Ein wichtiger Bestandteil der Verteidigung im Auslieferungsverfahren ist die Geltendmachung von Unzulässigkeitsgründen, sog. Auslieferungshindernissen.
          • Ist der formelle Auslieferungshaftbefehl bereits erlassen, sollten diese vorgebracht werden, um eine Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu erreichen. 
          • Idealerweise schon vor der Zulässigkeitsentscheidung des Gerichts müssen alle relevanten Argumente gegenüber dem Oberlandesgericht vorgetragen werden, da die Entscheidung gemäß § 13 IRG unanfechtbar ist. Eine neue Zulässigkeitsentscheidung kann nach § 33 IRG nur unter der Voraussetzung, dass nach der ersten Entscheidung des Oberlandesgerichts neue Umstände eingetreten sind, bewirkt werden.
          • Falls die Auslieferung dennoch zugelassen wird, bleibt als letzte Möglichkeit die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

        Anwalt für Strafrecht und Auslieferungsrecht: Ihre starke Verteidigung bei internationalen Verfahren

        Unsere auch in Auslieferungsverfahren erfahrenen Anwälte bieten umfassende Unterstützung in internationalen Auslieferungsangelegenheiten. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, reagieren schnell und schlagkräftig bei einer Inhaftierung und prüfen die Verteidigungs- und Rechtsschutzmöglichkeiten für Ihren individuellen Fall.

        • Rechtsbeistand in Auslieferungsverfahren
          • Vertretung bei Haftterminen
          • Beantragung von Akteneinsicht und Prüfung der Auslieferungsakte
          • ggfs. Einreichung von Anträgen und relevanten Dokumenten zur Verteidigung gegen eine Auslieferung
          • Fallmanagement bei komplexen internationalen Auslieferungsfällen
        • Anfechtung eines Europäischen Haftbefehls
          • Prüfung der Rechtmäßigkeit des Haftbefehls und möglicher Verfahrensfehler
          • Löschung oder Korrektur des Eintrags im Schengener Informationssystem (SIS)
        • Anfechtung einer Interpol Red Notice
          • Rechtliche Überprüfung der Interpol-Ausschreibung auf Verfahrensmängel
          • Antrag auf Löschung oder Aktualisierung des Eintrags bei Interpol
          • Schutzmaßnahmen durch Hinterlegung einer Schutzschrift zur Prävention zukünftiger Probleme
        • Weitere rechtliche Unterstützung
          • Auskunftsersuchen bei bestehenden Haftbefehlen oder Ausschreibungen
          • Beratung und Betreuung von in Auslieferungshaft befindlichen Mandanten
          • Bei Erfolgsaussichten: Antrag auf Haftverschonung während des Auslieferungsverfahrens
          • Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) unter Geltendmachung von Grundrechtsverletzungen im Falle einer letztinstanzlichen Zulässigkeitsentscheidung
          • Insbesondere auch Verteidigung bei politisch motivierten Auslieferungsersuchen bzw. der Gefahr der politischen Verfolgung im ersuchenden Staat

        Ein drohendes Auslieferungsverfahren oder die Inhaftierung aufgrund eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls erfordern schnelles und überlegtes Handeln. Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt im Bereich des Auslieferungsrechts beraten, um Ihre Verteidigung und Rechtsschutzmöglichkeiten optimal anzugehen. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihnen oder womöglich Ihren bereits inhaftierten Angehörigen helfen können, Ihre Rechte effektiv zu verteidigen.

            Häufige Fragen (FAQ)

            Was ist ein Auslieferungsverfahren?

            Das Auslieferungsverfahren ist die rechtlich geregelte Überstellung einer Person von einem Staat in einen anderen, damit dort ein Strafverfahren durchgeführt oder eine bereits verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt werden kann. Grundlage sind nationale Gesetze, bilaterale Abkommen oder internationale völkerrechtliche Verträge.

            Unter welchen Bedingungen kann eine Person ausgeliefert werden?

            Eine Person kann ausgeliefert werden, wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen das Vorliegen eines gültigen Haftbefehls, die gegenseitige Strafbarkeit der zugrunde liegenden Tat in beiden Ländern und die Garantie, dass die Grundrechte der betroffenen Person im ersuchenden Staat gewahrt werden.

            Wann wird ein Auslieferungsersuchen abgelehnt?

            Ein Auslieferungsersuchen wird abgelehnt, wenn ein Auslieferungshindernis vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn der betroffenen Person – dem Verfolgten – Folter, unmenschliche Behandlung oder ein unfaires Gerichtsverfahren in dem Staat, der seine Auslieferung begehrt, drohen. Auch das Fehlen der beidseitigen Strafbarkeit oder Verstöße gegen nationale Grundrechte und internationale Schutzvorschriften führen zur Ablehnung.

            Was ist ein Europäischer Haftbefehl?

            Ein Europäischer Haftbefehl ist ein rechtliches Instrument, das innerhalb der Europäischen Union den schnellen und vereinfachten Austausch von gesuchten Personen ermöglicht. Er basiert auf dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen innerhalb der EU.

            Welche Staaten haben Auslieferungsverträge mit Deutschland?

            Deutschland hat mit zahlreichen Staaten bilaterale und multilaterale Auslieferungsabkommen abgeschlossen. Innerhalb der EU gilt der Europäische Haftbefehl, während Deutschland mit Ländern wie den USA, Kanada, Australien, Israel und Südafrika bilaterale oder multilaterale Abkommen unterhält.

            Wie können Anwälte im Auslieferungsrecht und Strafrecht helfen?

            Ein Strafverteidiger kann die Rechtmäßigkeit des Auslieferungsersuchens prüfen und mögliche Verteidigungsstrategien entwickeln. Dazu gehört das Stellen entsprechender Anträge bei der Generalstaatsanwaltschaft oder dem Oberlandesgericht unter Vorlage notwendiger Unterlagen und ggfs. die Anfechtung eines Europäischen Haftbefehls oder einer Interpol Red Notice.

            Was ist eine Interpol Red Notice?

            Eine Interpol Red Notice ist ein internationaler Fahndungsaufruf, der darauf abzielt, eine gesuchte Person vorläufig festzunehmen, um ihre mögliche Auslieferung an den ersuchenden Staat vorzubereiten. Sie dient jedoch nicht automatisch als rechtliche Grundlage für eine Auslieferung und kann angefochten werden.

            Kann eine Auslieferung durch eine Verfassungsbeschwerde verhindert werden?

            Ja, eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht kann eine Auslieferung verhindern, wenn nachgewiesen wird, dass diese die Grundrechte der betroffenen Person verletzen würde. Dies ist allerdings nur die letzte und eine in der Regel sehr aufwändige Möglichkeit, gegen die (formelle) Anordnung der Auslieferungshaft durch ein Oberlandesgericht vorzugehen.

            Was bedeutet das Prinzip der doppelten Strafbarkeit?

            Das Prinzip der doppelten Strafbarkeit besagt, dass eine Auslieferung nur erfolgen kann, wenn die Straftat, die dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegt, sowohl im ersuchenden als auch im ersuchten Staat strafbar ist. Es soll keine Person wegen Handlungen ausgeliefert werden, die in ihrem Aufenthaltsstaat nicht strafbar sind.

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