Rechtsanwält*innen

Auslieferungsrecht & Interpol-Verfahren – Anwalt für internationales Strafrecht in Hamburg

Ein Auslieferungsverfahren stellt für die betroffene Person eine erhebliche Belastung dar – sowohl rechtlich als auch persönlich. Die drohende Auslieferung kann nicht nur die Freiheit einschränken, sondern unter Umständen auch die körperliche Unversehrtheit gefährden. Für Betroffene und deren Umfeld bedeutet dies eine Ausnahmesituation, die schnelles und fundiertes juristisches Handeln erfordert.

Als Strafrechtskanzlei mit Sitz in Hamburg und besonderer Erfahrung im Auslieferungs- und Interpol-Recht geben wir Ihnen einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten, Fallstricke und die wichtigsten Schritte in einer solch außergewöhnlichen Situation.

Rechtsanwält*innen

Ablauf eines Auslieferungsverfahrens

Ein Auslieferungsverfahren beginnt in der Regel mit dem Eingang eines Rechtshilfeersuchens eines ausländischen Staates. Die internationale Fahndung nach einer Person kann über das Schengener Informationssystem (SIS), Interpol oder durch bilaterale Ersuchen erfolgen. Innerhalb der Europäischen Union steht darüber hinaus der Europäische Haftbefehl zur Verfügung, der die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern soll.

Nach Eingang des Ersuchens prüft das Bundesamt für Justiz – im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und gegebenenfalls weiteren Stellen – ob rechtliche oder politische Gründe gegen eine Auslieferung sprechen. Ist dies nicht der Fall, wird das Ersuchen an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese leitet die Fahndung ein; das zuständige Oberlandesgericht erlässt gegebenenfalls einen Auslieferungshaftbefehl.

Anfechtung eines Europäischen Haftbefehls

Der Europäische Haftbefehl (EAW) dient der Vereinfachung der strafrechtlichen Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Er kann sowohl zur Strafverfolgung als auch zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ausgestellt werden und verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die betroffene Person festzunehmen und an den ersuchenden Staat auszuliefern.

Betroffene sollten frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Prüfung der formellen und materiellen Voraussetzungen des Haftbefehls sowie möglicher Auslieferungshindernisse ist für eine effektive Verteidigung unerlässlich. Unsere Kanzlei analysiert die Rechtslage im konkreten Einzelfall und entwickelt gegebenenfalls eine Strategie zur Anfechtung des Haftbefehls – mit dem Ziel, eine Auslieferung abzuwenden oder zumindest zu verzögern.

Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferungsentscheidungen

Wird ein Auslieferungsbeschluss durch ein deutsches Gericht erlassen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Dies ist dann zulässig, wenn die betroffene Person geltend machen kann, in einem ihrer Grundrechte verletzt worden zu sein.

Die Verfassungsbeschwerde muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung eingereicht und schriftlich begründet werden. Das Bundesverfassungsgericht prüft dabei ausschließlich mögliche Verletzungen von Verfassungsrechten – einfache Rechtsfehler bleiben unberücksichtigt. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß vorliegt, kann die Auslieferungsentscheidung aufgehoben und an das zuständige Oberlandesgericht zurückverwiesen werden.

Die Verfassungsbeschwerde ist ein komplexes Verfahren mit hohen formellen Anforderungen. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung ist daher dringend zu empfehlen.

Anfechtung eines Auslieferungsbeschlusses

Wird eine Person aufgrund eines ausländischen Haftbefehls in Deutschland festgenommen, kann sie der Auslieferung zustimmen oder dieser widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs wird das Auslieferungsverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht durchgeführt. Eine Auslieferung ist nur zulässig, wenn das Gericht die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) bejaht.

Eine Auslieferung kann unter anderem dann unzulässig sein, wenn:

  • die zur Last gelegte Tat nach deutschem Recht keine Straftat darstellt,
  • dem Betroffenen im ersuchenden Staat Folter, unmenschliche Haftbedingungen oder die Todesstrafe drohen,
  • politische Motive im Hintergrund stehen,
  • der Beschuldigte deutscher Staatsangehöriger ist (außer in bestimmten Ausnahmefällen),
  • eine schwere Krankheit oder Suizidgefahr besteht,
  • kein faires Verfahren im ersuchenden Staat zu erwarten ist,
  • oder die Auslieferung gegen fundamentale Prinzipien der deutschen Rechtsordnung verstoßen würde.

In jedem Fall ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung erforderlich, um mögliche Auslieferungshindernisse frühzeitig zu erkennen und geltend zu machen.

Länderspezifische Besonderheiten im Auslieferungsrecht

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Auslieferungen unterscheiden sich je nach ersuchendem Staat. Während innerhalb der Europäischen Union weitgehend einheitliche Standards über den Europäischen Haftbefehl gelten, sind Auslieferungen in sogenannte Drittstaaten – wie die USA, Russland oder Großbritannien – häufig deutlich komplexer.

Die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger ist nach deutschem Recht nur unter engen Voraussetzungen zulässig, insbesondere bei Ersuchen aus EU-Mitgliedstaaten oder internationalen Gerichten. Bei Auslieferungen in Drittstaaten gelten erhöhte Anforderungen hinsichtlich Menschenrechtsstandards, rechtsstaatlicher Verfahren und der Gegenseitigkeit.

Unsere anwaltliche Tätigkeit berücksichtigt die länderspezifischen Voraussetzungen und Risiken. Wir prüfen bilaterale Abkommen, bestehende Rechtsprechung und individuelle Besonderheiten im Umgang mit dem ersuchenden Staat – stets mit dem Ziel, Ihre Rechte umfassend zu schützen.

Haftverschonung im Auslieferungsverfahren

Die Anordnung von Auslieferungshaft stellt für die Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. In bestimmten Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Haftverschonung zu erreichen – etwa durch geeignete Auflagen oder die Stellung eines Antrags auf Aussetzung des Vollzugs.

Voraussetzung hierfür ist regelmäßig, dass keine Fluchtgefahr besteht und der Betroffene sich bereit erklärt, an dem Verfahren mitzuwirken. Eine frühzeitige anwaltliche Intervention kann entscheidend sein, um eine Freilassung aus der Auslieferungshaft zu erwirken oder diese zu vermeiden.

Im Rahmen der rechtlichen Verteidigung prüfen wir sämtliche Optionen zur Haftverschonung und setzen uns dafür ein, dass Ihre persönlichen Rechte und Freiheiten gewahrt bleiben.

Rechtlicher Schutz bei politisch motivierten Auslieferungsverfahren

Politisch motivierte Auslieferungsersuchen stellen eine besondere Herausforderung dar. Nicht selten stehen diese im Zusammenhang mit Machtkonflikten, politischer Verfolgung, Korruptionsvorwürfen oder anderweitigen interessengeleiteten Verfahren im Herkunftsstaat der betroffenen Person.

In solchen Fällen prüfen wir sorgfältig, ob ein Auslieferungshindernis gemäß § 6 IRG wegen politischer Verfolgung vorliegt. Auch die Einhaltung der Verfahrensgarantien nach Artikel 6 EMRK – insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren – spielt hier eine zentrale Rolle.

Die Verteidigung gegen politisch motivierte Auslieferungen erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt sowie eine fundierte Beweisdarlegung. In geeigneten Fällen begleiten wir auch Verfahren im Ausland oder führen Gespräche mit internationalen Institutionen.

Interpol Red Notices – rechtliche Einordnung und Verteidigungsmöglichkeiten

Interpol veröffentlicht sogenannte Red Notices, wenn ein Mitgliedstaat um die Festnahme einer Person zur Auslieferung ersucht. Diese Ausschreibungen können zur internationalen Fahndung und letztlich zu einer Festnahme bei Grenzübertritt führen – auch an deutschen Flughäfen.

Red Notices sind keine internationalen Haftbefehle im engeren Sinne, sondern dienen der Informationsweitergabe zwischen den Polizeibehörden der Mitgliedsstaaten. Ob tatsächlich ein Haftbefehl erlassen wird, liegt stets im Ermessen des jeweiligen Staates.

Wir prüfen, ob eine Red Notice rechtskonform erfolgt ist und unterstützen Sie bei der Einleitung rechtlicher Schritte – sowohl im Inland als auch bei der zuständigen Interpol-Kommission zur Kontrolle von Daten (CCF), etwa mit dem Ziel der Löschung oder Korrektur des Eintrags.

Verhaftung an deutschen Flughäfen im Zusammenhang mit Auslieferungsverfahren

Die Festnahme am Flughafen stellt für viele Betroffene einen überraschenden und belastenden Moment dar. Grundlage hierfür kann ein internationaler Haftbefehl, eine Interpol Red Notice oder eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) sein.

Häufige Hintergründe sind Auslieferungsersuchen wegen angeblicher Straftaten wie Drogen- oder Waffenschmuggel, Finanzdelikte oder Verstöße gegen Einfuhrvorschriften. Die Betroffenen befinden sich dabei oft auf Durchreise oder betreten erstmals wieder deutschen Boden.

In solchen Fällen ist schnelles und besonnenes Handeln entscheidend. Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Unsere Kanzlei steht Ihnen unmittelbar zur Seite – sowohl bei der Festnahme als auch in der anschließenden Verteidigung gegen das Auslieferungsverfahren.

Auskunftsersuchen bei Interpol – Prüfung und Löschung von Einträgen

Wenn der Verdacht besteht, dass eine Interpol-Ausschreibung gegen Sie vorliegt, kann ein Auskunftsersuchen bei der zuständigen Kommission (Commission for the Control of Files – CCF) gestellt werden. Die CCF prüft, ob ein Eintrag im Interpol-Informationssystem vorhanden ist und ob dieser mit den Regeln von Interpol vereinbar ist.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung und Einreichung eines solchen Auskunftsersuchens. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Kommission, stellen die erforderlichen Unterlagen zusammen und vertreten Ihre Interessen während des gesamten Prüfverfahrens. Sollte der Eintrag gegen Interpol-Regularien verstoßen, kann ein Antrag auf Löschung oder Korrektur gestellt werden.

Da die Bearbeitungsdauer mehrere Monate betragen kann, ist eine rechtzeitige Antragstellung empfehlenswert. Unsere Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Interpol gewährleistet, dass der Antrag formal korrekt und inhaltlich überzeugend eingereicht wird.

SIS-Ausschreibungen – Überprüfung und Löschung unrechtmäßiger Einträge

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein zentrales Fahndungsinstrument im Raum der Europäischen Union. Es ermöglicht unter anderem die europaweite Ausschreibung von Personen zur Festnahme, zur Einreiseverweigerung oder zur Sicherstellung von Gegenständen. Ein Eintrag im SIS kann schwerwiegende Folgen haben – bis hin zur Festnahme bei Grenzübertritt.

Nicht jeder Eintrag ist jedoch rechtmäßig. Bei fehlerhaften oder rechtswidrigen Ausschreibungen besteht das Recht auf Auskunft, Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Löschung. Dies gilt insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten unzulässig gespeichert oder veraltete Informationen nicht gelöscht wurden.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit eines SIS-Eintrags in Ihrem Fall und setzen uns bei der zuständigen Behörde für die Korrektur oder Löschung ein. Eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung kann helfen, unnötige Maßnahmen wie Festnahmen oder Reisebeschränkungen zu vermeiden.

Wir beraten und verteidigen im

llgminN Strfrcht

Btäubungsmittl-strfrcht

Jugndstrfrcht

i

PrlmntrischR UntrsuchungsusschUss

Vrmögnsbschöpfung

rbitsstrfrcht

Insolvnzstrfrcht

KpitlstrfSCHN

Sturstrfrcht

WirtschftsStrfrcht

s

USLIFRUNGSrcht

IT und Intrntstrfrcht

Mdizinstrfrcht

Umwltstrfrcht

/

Zoll- und ußnwirtschftsgstz