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Auslieferung Türkei 2025 – Rechtliche Einschätzung & Verteidigung in Hamburg

Unsere Kanzlei für Strafrecht in Hamburg berät und vertritt Betroffene bundesweit in Auslieferungsverfahren mit Bezug zur Türkei.

Die Grundlage für Auslieferungen zwischen Deutschland und der Republik Türkei bildet das Europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957, dem auch die Türkei beigetreten ist. Eine Auslieferung eigener Staatsangehöriger ist für beide Länder ausgeschlossen.

Erscheint eine Auslieferung an die Türkei im Einzelfall als rechtlich zulässig, kann ein deutsches Gericht die vorläufige Auslieferungshaft anordnen.

Vor dem Hintergrund der jüngsten politischen Entwicklungen in der Türkei üben sich die deutschen Oberlandesgerichte zunehmend in Zurückhaltung bei der Anordnung der vorläufigen Auslieferungshaft.

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Auslieferungsabkommen Türkei

Die Auslieferung an die Republik Türkei zum Zweck der Strafverfolgung oder Strafvollstreckung ist prinzipiell zulässig. Angesichts der derzeitigen Situation in der Türkei erscheint sie jedoch in zahlreichen Fällen rechtlich problematisch oder unzulässig. Eine einheitliche Linie in der deutschen Rechtsprechung dazu existiert bislang nicht.

Grundsätzlich ist eine Auslieferung an die Republik Türkei zur Strafverfolgung oder zum Zwecke der Strafvollstreckung rechtlich möglich. Angesichts der aktuellen politischen und menschenrechtlichen Situation in der Türkei wird eine solche Maßnahme jedoch in vielen Fällen als unzulässig angesehen. Die deutsche Rechtsprechung zeigt sich bislang uneinheitlich. Ein aktuelles Beispiel ist eine von mir erwirkte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Januar 2024 (Az. 2 BvR 1368/23), in der das Gericht eine Auslieferung an die Türkei untersagt hat.

Auch in weiteren Verfahren wurde die Auslieferung an die Republik Türkei durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erfolgreich gestoppt. In den Fällen mit den Aktenzeichen 2 BvR 1838/22 und 2 BvR 1694/23 stellte das Gericht klar, dass eine Auslieferung unzulässig sei. Zentrales Argument war jeweils die fehlende Gewährleistung prozessualer Mindestrechte in der Türkei. In den Verfassungsbeschwerden wurde dabei auf Gutachten eines türkischen Hochschullehrers sowie auf Erfahrungsberichte türkischsprachiger Rechtsanwälte mit Sitz in Deutschland Bezug genommen.

In zahlreichen Fällen haben deutsche Oberlandesgerichte die Auslieferung türkischer Staatsangehöriger an die Türkei abgelehnt – selbst bei schweren, nicht politisch motivierten Tatvorwürfen. Ausschlaggebend waren regelmäßig die unzureichenden Haftbedingungen sowie die fehlende Garantie prozessualer Mindestrechte in der Türkei. Eine einheitliche Linie in der Rechtsprechung besteht jedoch weiterhin nicht. In vielen Fällen bleibt die Verfassungsbeschwerde das letzte effektive Mittel, um eine Auslieferung in letzter Instanz zu verhindern.

Unsere Strafrechtskanzlei in Hamburg bietet rechtlichen Beistand bei drohender Auslieferung in die Türkei – mit fundierter Expertise im Auslieferungsrecht und Erfahrung in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Wir beraten und verteidigen im

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