Arbeitsstrafrecht
In der gesamten Bandbreite des Arbeitsstrafrechts unterstützen wir das betroffene Unternehmen ebenso wie die verantwortlich handelnden Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte. Wirtschaftsstrafrechtliche Kompetenz ergänzen wir fallweise durch Kenntnisse im Sozialversicherungs-, Abgaben- und Steuerrecht.
Zu Themen des Arbeitsstrafrechts gehören:
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung
- Illegale Ausländerbeschäftigung
- Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Verstöße gegen die Aufsichtspflicht des Arbeitgebers
- Arbeitszeitverstöße
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Schwarzarbeitsgesetz oder gegen das Beschäftigungsverbot von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis werden durch die Zollfahndung streng kontrolliert. Durch die vielen, teilweise sehr versteckten Bestimmungen wird bei diesen Kontrollen häufig der eine oder andere Verstoß festgestellt.
Wir verteidigen Sie engagiert in allen Verfahrenslagen. Wir vertreten und beraten Sie aber auch, um arbeitsstrafrechtliche Verstöße von vornherein zu vermeiden.