Allgemeines Strafrecht
Zum allgemeinen Strafrecht gehören alle Delikte, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind, insbesondere:
- Diebstahl, Ladendiebstahl, Einbruchsdiebstahl
- Betrug, Hehlerei, Unterschlagung, Untreue
- Erpressung, räuberische Erpressung
- Raub, räuberischer Diebstahl
- Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung
- Nötigung, Nachstellung („Stalking“)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“)
- Brandstiftung
- Sachbeschädigung
- Beleidigung, Verleumdung
- Urkundenfälschung
- Meineid, uneidliche Falschaussage
- Mord und Totschlag
Daneben gibt es aber noch eine Reihe an strafrechtlichen Nebengesetzen wie z. B. das Betäubungsmittelgesetz, das Arzneimittelgesetz, die Abgabenordnung (AO), Naturschutzgesetze oder das Tierseuchengesetz, in denen ebenfalls strafrechtliche Verbotsvorschriften normiert sind.
Die Verteidigung gegen all solche strafrechtlichen Vorwürfe des StGB oder aus den strafrechtlichen Nebengebieten ist unsere tägliche Arbeit. Wir verteidigen engagiert, weil wir wissen, dass jeder Fall für die Betroffenen wichtig und belastend ist. Das wichtigste Recht eines Beschuldigten im Strafverfahren ist zugleich das für die meisten am schwersten durchzuhaltende: das Schweigen – unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Dies gilt zumindest, bis wir für Sie Einsicht in die Ermittlungsakte genommen haben, Ermittlungsergebnisse beurteilen können und eine gemeinsame Strategie mit Ihnen erarbeitet haben.